II. Fragestellung
1. Wie
gestaltet sich (fiktiv) die Kreisumlagehöhe einschließlich der sogenannten
Schulumlage (soweit vorhanden) auf Grundlage bekannter Daten (z.B. Landesamt
für Statistik) für die Jahre 2013, 2014 und 2015 unter der Annahme, die Stadt
Eisenach ist kreisangehörige Kommune des
a) Wartburgkreises (bitte Kreisumlagehebesatz
und Höhe der Kreisumlage jeweils separat
ausweisen)
b) Unstrut Hainich-Kreises (bitte
Kreisumlagehebesatz und Höhe der Kreisumlage jeweils separat ausweisen)
2. Wie
stellt sich die Entwicklung der Kreisumlagehebesätze von Wartburgkreis und
Unstrut Hainich-Kreis seit 1990 dar?
3. Für
welche Haushaltsjahre seit 1990 haben die Landkreise Wartburgkreis und Unstrut
Hainich-Kreis Haushaltssicherungskonzepte (HSK) aufgestellt?
4. In wie
vielen Fällen wurde das jeweilige HSK auch durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde
genehmigt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die fiktive Berechnung eines Kreisumlageumsatzes unter Berücksichtigung der Stadt Eisenach im Status einer großen kreisangehörigen Stadt ist grundsätzlich möglich, sofern die erforderlichen Daten der Kreishaushalte zur Verfügung stehen. Eine solche, fiktive Berechnung wäre allerdings nur dann belastbar bzw. aussagefähig, wenn diese mitsamt den darin enthaltenen Annahmen auch von Seiten des jeweiligen Kreises bestätigt würde.
Da bisher weder mit dem Wartburgkreis noch mit dem Unstrut-Hainich-Kreis eine solche Abstimmung erfolgte, kann derzeit eine Aussage über eine fiktive Höhe einer Kreisumlage wie gewünscht nicht erfolgen.
Zu 2.:
Eine Darstellung der Kreisumlagehebesätze seit 1990 für
beide genannten Landkreise ist nicht möglich, da die Kreise in ihrer aktuellen
Gebietsstruktur erst seit 1994 bestehen.
Trotz intensiver Internetrecherche konnte keine Darstellung gefunden
werden, aus der die Entwicklung der Hebesätze seit Bestehen beider Landkreise
ersichtlich wird.
Der Hebesatz für die Kreisumlage des Wartburgkreises betrug
(lt. Haushaltssatzung) für das Jahr 2014
37 %, das Jahr 2015 36 % und wurde für das Jahr 2016 auf 37,267 % (lt im
Internet veröffentlichter Haushaltssatzung) festgesetzt. Für den
Unstrut-Hainich konnten im Internet keine Daten recherchiert werden.
Zu 3 und 4.:
Soweit bekannt, war im Bereich des Wartburgkreises die Erstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bisher nicht notwendig.
Der Kreistag des
Unstrut-Hainich-Kreises hat in seiner Sitzung am 11.12.2002 ein
Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2003 – 2005 beschlossen. Am
27.09.2011 wurde ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 – 2015
beschlossen.
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde durch den Kreistag am 24.10.2014 beschlossen. Diese wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt und bildete die Voraussetzung dafür, dass der Landkreis mit Hilfe von Bedarfszuweisungen am 16. Dezember 2014 die Haushaltssatzung beschließen konnte.