Betreff
Anfrage der Ortsteilbürgermeisterin - Lärmschutz in Hörschel
Vorlage
AF-0220/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist der Verwaltung dieses Programm bekannt und sind darüber Lärmschutzmaßnahmen für Hörschel beantragt worden oder ist geplant, dies zu tun?            
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?           
Wenn nein, warum nicht?

2.      Welche Maßnahmen sind darüber hinaus von Seiten der Stadt vorgesehen, um die Verlärmung des Ortes zu reduzieren?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Durch den Träger der Maßnahme (DB Netz AG) wurden zwei Schallgutachten beauftragt:

 

1. Schalltechnische Untersuchung Baulärm

 

Hier wird festgestellt, dass die dominierenden  Lärmquellen die Warnsignalgeber sind. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung (z.B. Einsatz lärmarmer Maschinen, Baulärmmanagement) vorgeschlagen.

 

2. Schalltechnische Untersuchung der Geräuschsituation aus dem Eisenbahnbetrieb

 

Die Berechnung zeigt, dass die durch die Geschwindigkeitserhöhung verursachte Erhöhung der Emissionspegel nur in der Quellhöhe von 5 m (über Schienenhöhe) relevant ist (aerodynamischer Anteil) und die zu erwartende Pegelzunahme an den Immissionspunkten gering ausfallen wird (0,1 dB(A)).

An zwei Immissionspunkten ist die Änderung wesentlich, so dass die Grenzwerte der 16. BImSchV zugrundezulegen sind.

Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aufgrund der technischen/topografischen Gegebenheiten (Brücke, Bahnübergang) nicht realisierbar bzw. unverhältnismäßig.

 

Somit ist für die Gebäude

- Spichraer Straße 4

- Rennsteigstraße 1

passiver Lärmschutz vorzusehen. Dies wird im Planfeststellungsbeschluss unmittelbar Berücksichtigung finden.

 

Eine Antragsstellung durch die Stadt Eisenach ist nicht möglich – der Maßnahmenträger wird hier unmittelbar durch den Planfeststellungsbeschluss verpflichtet.

 

Zu 2.:

Es ist festzuhalten, dass in der gesamten Ortslage „Hörschel“ die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind. Die Stadtverwaltung Eisenach wird hierzu kurzfristig in Gespräche mit der DB AG und der DB Netz AG eintreten, um die Möglichkeiten (und Grenzen) einer Lärmsanierung zu erörtern.