II. Fragestellung
1. Ist der Verwaltung dieses Programm bekannt und sind darüber
Lärmschutzmaßnahmen für Hörschel beantragt worden oder ist geplant, dies zu
tun?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Maßnahmen sind darüber hinaus von Seiten der Stadt vorgesehen, um die Verlärmung des Ortes zu reduzieren?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Durch den Träger der Maßnahme (DB Netz AG)
wurden zwei Schallgutachten beauftragt:
1.
Schalltechnische Untersuchung Baulärm
Hier wird festgestellt, dass die
dominierenden Lärmquellen die
Warnsignalgeber sind. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der
Lärmbelastung (z.B. Einsatz lärmarmer Maschinen, Baulärmmanagement) vorgeschlagen.
2.
Schalltechnische Untersuchung der Geräuschsituation aus dem Eisenbahnbetrieb
Die Berechnung zeigt, dass die durch die
Geschwindigkeitserhöhung verursachte Erhöhung der Emissionspegel nur in der
Quellhöhe von 5 m (über Schienenhöhe) relevant ist (aerodynamischer Anteil) und
die zu erwartende Pegelzunahme an den Immissionspunkten gering ausfallen wird
(0,1 dB(A)).
An zwei Immissionspunkten ist die Änderung
wesentlich, so dass die Grenzwerte der 16. BImSchV zugrundezulegen sind.
Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aufgrund
der technischen/topografischen Gegebenheiten (Brücke, Bahnübergang) nicht
realisierbar bzw. unverhältnismäßig.
Somit ist für die Gebäude
- Spichraer Straße 4
- Rennsteigstraße 1
passiver Lärmschutz vorzusehen. Dies wird im
Planfeststellungsbeschluss unmittelbar Berücksichtigung finden.
Eine Antragsstellung durch die Stadt Eisenach
ist nicht möglich – der Maßnahmenträger wird hier unmittelbar durch den
Planfeststellungsbeschluss verpflichtet.
Zu 2.:
Es ist festzuhalten, dass in der gesamten
Ortslage „Hörschel“ die Auslösewerte der Lärmsanierung überschritten sind. Die
Stadtverwaltung Eisenach wird hierzu kurzfristig in Gespräche mit der DB AG und
der DB Netz AG eintreten, um die Möglichkeiten (und Grenzen) einer
Lärmsanierung zu erörtern.