Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Situation der Spielplätze in Eisenach II
Vorlage
AF-0221/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie geht es mit dem Roesespielplatz weiter?

2.      Welche Sicherungs-, Instandhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen fanden zuletzt auf dem Spielplatz in der Christianstraße statt und welche sind dort geplant?

3.      Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die Zustände der SWG-Spielplätze und besteht hier die Möglichkeit einer Einflussnahme? Wenn Ja, welche und wurden diese seitens der OB wahrgenommen? Wenn Nein, warum nicht?

4.      Welche Mittel und Möglichkeiten gibt es von Seiten der Stadt Einfluss auf den Zustand von öffentlich zugänglichen Spielplätzen von privaten Unternehmen zu nehmen und welche wurden und werden hiervon genutzt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die öffentlichen Spielplätze in der Stadt Eisenach und den Ortsteilen befinden sich in einem verkehrssicheren und sauberen Zustand.

Die Spielgeräte werden jede Woche durch einen geschulten Mitarbeiter kontrolliert protokolliert und gewartet.

Zusätzlich finden durch einen externen Sachverständigen turnusmäßige Kontrollen 8mal im Jahr statt. Die Spielplätze werden mindestens wöchentlich gereinigt und der Abfall entsorgt.

 

Zu 1.

Die Spielgeräte auf dem Roesespielplatz wurden aufgrund von normalem Verschleiß und auch durch Vandalismus rückgebaut. Zukünftig dient diese Anlage nicht mehr als Spielplatz. Geplant ist die Neueinrichtung eines Platzes im gleichen Stadtteil.

 

Zu 2.

Der Spielplatz in der Christianstraße wird planmäßig kontrolliert und gesäubert.

Die Standsicherheit der Spielgeräte wird wöchentlich auf Funktionalität und Sicherheit geprüft und protokolliert. Die letzte Instandhaltungsmaßnahme wurde im 1. Quartal 2016 durchgeführt; die Eckschaukel musste überholt werden.

Der Bau der Wippe erfolgte in 2015, wodurch die Fläche ausgelastet ist. Eine Erweiterung ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich.

 

Zu 3.

Die Oberbürgermeisterin vertraut darauf, dass die Gesellschaft die sicherheitstechnischen und sonstigen Bestimmungen erfüllt. Die höchst subjektive Einschätzung des Fragestellers zum Zustand der Spielplätze teilt die Oberbürgermeisterin nicht.

 

Zu 4.

Die Spielplätze der SWG liegen im Verantwortungsbereich des Wohnungsträgers.