I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die nachfolgend
aufgeführten Maßnahmeträger von Angeboten der Jugendarbeit sowie der
Familienbildung werden in der angegebenen Höhe gefördert:
1. Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth
Eisenach für die Kinderfreizeit „Trotzen und Motzen mit Jona“ im Jugendheim
„Marcel-Callo“ in Heiligenstadt vom 27.06. bis 01.07.2016 in Höhe von 350,00 €.
2. Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth
Eisenach für das Vater-Kind-Zelten vom 10. bis zum 12.06.2016 in Gerstungen in
Höhe von 150,00 €.
II. Begründung
Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14,16, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, und die §§ 16 und 17 ThürKJHAG.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.02.2016 wurden die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und –erholung in der Stadt Eisenach hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2016 ausgesetzt.
Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung, entscheidet damit ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Mit dem gleichen Beschluss wurde festgelegt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist (31.03. des lfd. Haushaltsjahres) eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vorlegt.
Eine Liste der beantragten Förderungen sowie die eingereichten Maßnahmebeschreibungen befinden sich in der Anlage.
Zu 1.
Die Kinderfreizeit „Trotzen und Motzen mit Jona“ im Jugendheim „Marcel-Callo“ in Heiligenstadt vom 27.06. bis 01.07.2016 wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 25 Kinder aus Eisenach beantragt. Die geplanten anteiligen Kosten für die Eisenacher Kinder bei der 5-tägigen Freizeit betragen 3.722,25 €.
Zu 2.
Das Abenteuer-Zelten mit Vätern und ihren Kindern vom 10. bis zum 12.06.2016 wurde vom Träger der Richtlinie 1 -Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung- zugeordnet, entspricht aber durch die intensive Förderung der Vater-Kind Beziehung den Ansprüchen einer Sondermaßnahme der Familienbildung entspr. § 16 SGB VIII unter Einbeziehung erlebnispädagogischer Methoden. Die geplanten anteiligen Kosten für 30 Teilnehmer/Innen aus Eisenach betragen 900,00 €. Auch durch die Höhe der beantragten Förderung und des berücksichtigungsfähigen Alters der Teilnehmer ist eine Anwendung der Verfahrens- und Formregeln der Richtlinie 1 nicht anwendbar. Aus diesen Gründen wird die beantragte Maßnahme der Richtlinie 11 zugeordnet.
Nach
der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch
die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.
Die Bewilligung erfolgt unter
der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der städtischen
Richtlinien.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Übersicht der Anträge auf Förderung
freier Träger nach Richtlinien 2016
Anlage 2: Maßnahmebeschreibung Vater- Kind-
Zelten
Anlage 3: Maßnahmebeschreibung Kinderfreizeit im Jugendhaus „Marcel-Callo“