Betreff
Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2016
Vorlage
0508-JHA/2016
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit werden in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Förderverein Goetheschule e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 4. Staatlichen Regelschule „Johann Wolfgang v. Goethe“ für den Zeitraum 01.01.-31.12.2016 in Höhe von 2.170,00 €

2.      Verein der Freunde und Förderer des Elisabeth-Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Elisabeth-Gymnasium für den Zeitraum 01.01.-31.12.2016 in Höhe von 7.060,00 €

3.      AWO-Landesverband Thüringen e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ für den Zeitraum 01.01.-31.12.2016 in Höhe von 4.340,00 €

4.      Kreissportbund Eisenach e.V. – Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6. Staatlichen Regelschule „Wartburgschule“ für den Zeitraum 01.01.-31.12.2016 in Höhe von 3.250,00 €.

5.      Förderverein des Martin-Luther-Gymnasiums für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Martin-Luther-Gymnasium für den Zeitraum 01.01.-31.12.2016 in Höhe von 3.840,00 €.

6.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule „Geschwister-Scholl“ für den Zeitraum 01.01.-31.12.2016 in Höhe von 2.540,00

7.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst-Abbe-Gymnasium für den Zeitraum 01.01.-31.12.2016 in Höhe von 4.800,00 €.

 


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die §§ 16 und 17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und die städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

 

Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis zum 31.12.2015 für das gesamte Kalenderjahr 2016 gestellt und  nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft. Aus formellen Gründen wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2016 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

 

Für die Durchführung der Maßnahmen wurde das Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt hergestellt.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 40.645 € für Angebote der Schuljugendarbeit an den 3 Regelschulen, der Thüringer Gemeinschaftsschule, den 2 staatlichen Gymnasien und dem Martin-Luther-Gymnasium beantragt. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Höhe von 28.000,00 € hätten die jeweiligen Antragssummen pauschal um 31,2 % gekürzt werden müssen. Von der pauschalen Kürzung wurde bei den vorliegenden Vorschlägen zur Förderung abgewichen, weil Träger, die nur geringe Fördermittel beantragt haben, bei der Förderung besonders benachteiligt würden und damit nicht mehr in der Lage wären, seit Jahren bewährte Angebote der Schuljugendarbeit weiterzuführen.

 

Auch mit einer Aufteilung entsprechend einer Pauschale pro Schüler wäre die seit Jahren geleistete gute Arbeit mit und für die Schülerinnen und Schüler insbesondere der Schulen mit weniger Schülern in den förderfähigen Klassenstufen nicht mehr zu realisieren - von 6-10 bewährten und für 2016 weiterhin geplanten AG`s könnten teilweise nur noch 2-3 durchgeführt werden.

 

Unter Berücksichtigung, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht dem Antragsvolumen gerecht werden können wurden neben inhaltlich- fachlichen Gesichtspunkten  folgende Kriterien für die Ermessensausübung in den Fördervorschlag einbezogen:

1.    Eine möglichst geringe Abweichung von der Vorjahresförderung an den jeweiligen Schulen.

2.    Für 2 Schulen wurden vom Träger zwar Fördermittel für je eine Arbeitsgemeinschaft beantragt, aber inhaltlich nicht untersetzt. Es erfolgte eine Verminderung der Antragssumme um jeweils 936,00 €.

3.    Eine Schule hat in den vergangenen 2 Jahren von einem Träger beantragte und bewilligte Fördermittel im größeren Umfang nicht verbraucht, die zum Jahresende bzw. im Folgejahr zurückzuzahlen sind (2014: 3.640 €, 2015: 2.250 €). Diese Mittel waren gebunden und standen nicht mehr für Maßnahmen an anderen Schulen zur Verfügung. Hier wurde der Förderbetrag der nicht ausgeschöpften Vorjahressumme beibehalten.

4.    Die Berücksichtigung, dass an den Schulen mit wenigen Arbeitsgemeinschaften diese auch durchgeführt werden können (Goethe- und Wartburgschule).

5.    Der durch den Abzug der Mittel für die Maßnahme Sprachförderung von Aussiedlern in der 5.Regelschule (Finanzierung durch Jugendsozialarbeit) und den  entspr.2. abgezogene Betrag entstandene Differenzbetrag wurde anteilig entspr. der jeweiligen Schülerzahl auf die Vorjahres Fördersummen aufgeteilt (Ausnahme Ernst-Abbe-Gymnasium).

6.    Bei gleich bleibendem Budget gegenüber den Vorjahren sollte auch 2016 sichergestellt werden, dass für alle Anträge stellenden und förderfähigen Schulen Fördermittel bereitgestellt werden können.

 

Mit der Bewilligung der Fördermittel ist gewährleistet, dass die Maßnahmeträger und Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen Planungsspielraum innerhalb der 3 berührten Schulhalbjahre haben. 

 

Insgesamt sind für die Förderung von Schuljugendarbeit in Eisenach 28.000 € geplant. Die Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“, über die für  das Förderjahr 2016 von der Stadtverwaltung Eisenach 209.883,00 € beantragt wurden. Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45150.171100 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45150.718300   (Deckungskreis 040) jeweils 28.000 € für die Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit vorgesehen. 

 

Für das Haushaltsjahr 2016 hat die Stadt Eisenach gegenwärtig noch keine beschlossene und genehmigte Haushaltssatzung. Ohne deren Rechtskraft wäre formell eine   Bewilligung der beantragten Landeszuwendung aus der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ nicht möglich.

Nach Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist es möglich, die Landesmittel aus dieser Richtlinie zu erhalten, wenn die zeitgleiche und gleich hohe kommunale Gegenfinanzierung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen wird. Bei den nach Nr. 2 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen.

Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen ist es möglich, die Fördervoraussetzungen zu erfüllen und den oben genannten Nachweis zu erbringen.  

 

Mit einem vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 29.03.2016 wurden Fördermittel in Höhe von 153.914,40 €  teilweise bewilligt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2016 erfolgt erst, wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird.

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landesfördermittel werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

Um den Trägern für den Einsatz der Fördermittel einen weiteren, eigenen  Spielraum zu ermöglichen,  soll bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Aufstellung der Antragsstellungen für die Schuljugendarbeit 2016