I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung beschließ der Stadtrat über den Erlass von Satzungen. Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes (2013-2015) ist eine Neukalkulation notwendig. Zum Ausgleich der Kostenunterdeckung  (Kostenüberdeckung)  sind gemäß § 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz diese Beträge im nächsten Bemessungszeitraum auszugleichen.

 

Änderungen in der Gebührenhöhe ergaben sich nicht nur aus der allgemeinen Kostenfortschreibung, sondern auch aufgrund der Aktualisierung der Flächenzahlen, der Fortschreibung der Fallzahlen für die verschiedenen Gebührentatbestände (Bestattungen und Beisetzungen, Nutzung der Kapelle und Leichenhalle, Umbettungen), der Anpassung der Nutzungsdauer des Anlagevermögens und der Kalkulationsmethode.

 

Die entsprechende Neukalkulation, die Nachkalkulation der Friedhofsgebühren und ein Vergleich alte / neue Gebühren sind als Anlage beigefügt.

 

Die Kalkulationen wurden durch eine Wirtschafts­prüfungsgesellschaft hinsichtlich folgender Fragestellungen überprüft:

 

1.    Steht die Kalkulation im Einklang mit dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)

2.    Ist das Kalkulationsverfahren plausibel und nachvollziehbar

3.    Werden Möglichkeiten einer Gebührenreduzierung bei der Zugrundlegung der geplanten Aufwendungen und Erträge gesehen.

 

Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der komplette Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gebühren sind mit einer hundertprozentigen Kostendeckung gerechnet worden.

Nähere Informationen, insbesondere zur Höhe des Zuschusses für das „Allgemeininteresse“ sind in der Kalkulation unter Punkt 2.2.2 zu entnehmen.

Die Satzungsänderungen wurden der Rechtsaufsichtsbehörde bereits zur Vorprüfung übersandt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1         Entwurf 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

Anlage 2         Entwurf Friedhofsgebührensatzung

Anlage 3         Entwurf 1. Änderung Anlage zu § 5 der Friedhofsgebührensatzung

Anlage 4         Entwurf Anlage zu § 5 der Friedhofsgebührensatzung (mit altem und neuen) Wortlaut)

Anlage 5         Gebührenkalkulation für das Friedhofs – und Bestattungswesen für die Wirtschaftsjahre 2016-2018

Anlage 6         Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers zur Gebührenkalkulation (Anlage5)