II. Fragestellung
1. Wie ist der
aktuelle Sachstand hinsichtlich der Abwicklung der Altverbände?
2. Wie wurde/wird der
Vermögensübergang der Altverbände auf den TAV rechtssicher geregelt?
3. In welcher Weise
besteht die Möglichkeit/Gefahr, dass bei einem abgeschlossenen
Vermögensübergang den 5 Altverbänden erneut zu tragende „Schulden“ bei einem
festgestellten Defizit entstehen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Nach Aussage des Werkleiters des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) wird der aktuelle Sachstand der geplanten Abwicklung der Altverbände TZE i. A. (Trinkwasserzweckverband Eisenach-Erbstromtal) und AVE i. A. (Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal) derzeit noch rechtlich geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Sobald dies vorliegt, erfolgt eine entsprechende weitergehende Information an die Verbandsgremien und auch den Stadtrat. Das Ziel des Abwicklers besteht grundsätzlich darin, beide Altverbände mit Wirkung zum 31.12.2016 endgültig abzuwickeln.
Die Vermögensübergänge von den Altverbänden auf den TAV wurden geprüft und im Rahmen der Übertragungsverträge ratifiziert und abgeschlossen. Die Übertragungsverträge wurden am 25.05.2009 (AVE i. A.) bzw. am 31.05.2011 (TZE i. A.) durch die Verbandsversammlung des TAV beschlossen. Die notarielle Beurkundung dieser Verträge ist am 22.07.2009 (AVE i. A.) bzw. am 06.09.2011 erfolgt.