Sachverhalt:
Für die Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 eröffnete das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur die Möglichkeit, im Rahmen des
Konsultationsverfahrens in der Zeit vom 21.03.2016 bis 02.05.2016 zum Entwurf
des Bundesverkehrswegeplanes Stellung zu nehmen.
Der BVWP 2030 bildet die Grundlage für die zukünftigen Investitionen der Bundesregierung im
Bereich Verkehrsinfrastrukturpolitik. Für die Stadt Eisenach ist in
diesem Zusammenhang die Umsetzung der Vorhaben im Bereich der B 19 von
besonderer Dringlichkeit.
Die B 19 hat als überregional bedeutsame
Fernstraße für das Gebiet der Stadt Eisenach sowie die gesamte Region
Südwestthüringen nur eine herausragende verkehrliche Bedeutung, sie ist
wichtiger Impulsgeber für die wirtschaftliche und demografische Entwicklung in
der Region.
Mit der derzeitigen Trassierung und dem
Ausbauquerschnitt weist die B 19 jedoch nur eine ungenügende Leistungsfähigkeit
auf und kann die ihr zugedachten Funktionen nicht ausreichend erfüllen. Eine
bedarfsgerechte Straßenverbindung kann aufgrund der topographischen
Gegebenheiten und der notwendigen Ortsdurchfahrten nur über eine veränderte
Trassenführung erreicht werden.
In der Stellungnahme der Stadt Eisenach
(Anlage 1) zum Entwurf des BVWP vom 21.04.2015 wurde deshalb die Aufnahme und
Aufstufung der Vorhaben
1.
Neubau B 19 zwischen Wilhelmsthal und Eisenach
(Projekt-Nr. B19-G30-TH-T2-TH)
2.
OU Etterwinden (Projekt-Nr. B19-G30-TH-T3-TH)
3.
OU Stockhausen
eingefordert.
Die Forderungen in der Stellungnahme der
Stadt Eisenach entsprechen der in den Beschlüssen des Stadtrates StR/0342/2011
(Anlage 2) und StR/0860/2013 (Anlage 3) mehrheitlich beschlossenen Position des
Stadtrates für eine Verlegung und den Neubau der B 19 zwischen Etterwinden und
Wutha-Farnroda.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Stellungnahme-BVWP 2030
Anlage 2 – Beschluss StR/0342/2011
Anlage 3 – Beschluss StR/0860/2013