Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Sachstand der juristischen Prüfung der Haftbarkeitsfrage zur Wartburgschule
Vorlage
AF-0234/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist die Prüfung inzwischen abgeschlossen?

2.      Wenn Ja, mit welchem Ergebnis und welche Maßnahmen wird die Oberbürgermeisterin daraus ableiten?

3.      Wenn Nein, warum und bis wann wird sie abgeschlossen sein?

4.      Wie hoch waren die Gesamtkosten der Sanierung einschließlich der Herrichtung der Petersbergschule, der Umzüge und der Schülerbeförderung?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Anfang März 2016 legte die beauftragte Rechtsanwaltssozietät eine erste juristische Einschätzung in Form eines 11-seitigen Rechtsgutachtens mit 7 Anlagen (in Ordnerstärke) vor, welches mit 17 weiteren Fragen tatsächlicher und rechtlicher Art sowie 4 Handlungsempfehlungen (so z.B. zur Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen) endet. Erst nach Beantwortung dieser Fragen und gfl. Hinzuziehung weiteren bautechnischen Sachverstands kann eine abschließende Begutachtung vorgenommen werden. Diese teilweise komplexen Fragen und Handlungsempfehlungen werden aktuell und mit Nachdruck von der Stadtverwaltung abgearbeitet, wobei erschwerend hinzu tritt, dass hierzu notwendige Unterlagen teilweise beschlagnahmt wurden und hier in jedem Einzelfall Akteneinsicht genommen werden muss.

 

Zu 4.:

Die Gesamtkosten zur Schadstoffsanierung Wartburgschule, einschließlich Umzugskosten, belaufen sich auf 1,34 Mio. Euro. Die Kosten zur Herrichtung der Petersbergschule beliefen sich auf 94 Tsd. Euro.

 

Zusätzliche Schülerbeförderungskosten über den gesamten Zeitraum = ca. 181.000,00 €

 

Umzugskosten 2014 = 3.834,17 €               

Umzugskosten 2015 =    509,14 €

Umzugskosten 2016 = 4.968,59 €

 

Zusätzlich Telekommunikationskosten = 2.810,88 €

Zusätzliche Ausstattung am Ausweichstandort = 366,28 €