Betreff
Vergabe der Infrastrukturpauschale für Kindertageseinrichtungen 2016
Vorlage
0529-JHA/2016
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2016 des Freistaates Thüringen gem. § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) auf der Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.

 


II. Begründung

 

Gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebiets, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder nach der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2016 - 343.000,00 € (343 mit Stichtag 31.12.2014 lebendgeborene Kinder x 1.000,00 €). Durch Rückzahlungen aus Vorjahren, die durch nicht vollständig verausgabte Mittel entstanden sind, erhöht sich der Betrag in diesem Jahr um 311,55 €. Dadurch können insgesamt 343.311,55 € vergeben werden.

 

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen von den Trägern beantragt wurden sowie der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Verteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Vermerkt sind außerdem die bereits durch vorherige Beschlüsse gebundenen Mittel aus den Vorjahren.

 

In der Prioritätenliste sind die Zuschüsse vermerkt, die bereits im Vorgriff 2015 für 2016 beschlossen worden sind. Hier gab es nur kleinere Veränderungen in der Verwendung. In der AWO-Kindertagesstätte „Haus Sonnenschein“ muss zusätzlich zu den beantragten und beschlossenen Maßnahmen die Beleuchtung der Zufahrt erneuert werden. Die Gesamtfördersumme ändert sich nicht. In der Kindertagesstätte „Zwergenland“ Hötzelsroda sind im vergangenen Jahr für 2016 22.000,00 € für die Gestaltung des Außengeländes beschlossen worden. Es ist aber durch die Sanierungsarbeiten im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Beseitigung von Naphthalin ein Renovierungsbedarf im Dachgeschoss entstanden. Daher ändert sich anteilig die Verwendung der Fördersumme. Dies betrifft auch die Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“. Hier wird zugunsten dringend notwendiger Sanierungsarbeiten im Eingangsbereich auf die Anschaffung von Mobiliar verzichtet.

Für die Kindertagesstätte „Senfkorn“ liegt ein Antrag über 12.851,68 € vor. Es sind jedoch nur 1.370,00 € für Mobiliar in die Prioritätenliste aufgenommen. Die restliche Summe sollte für die Gestaltung des Außengeländes verwendet werden. Durch die derzeit noch zu klärenden Eigentumsverhältnisse des Grundstückes, ist diese Förderung in Absprache mit dem Träger zunächst zurückgestellt worden.

Für die Kindertagesstätte „Kinder-Arche“ Philosophenweg werden Jahresscheiben bewilligt, da eine dringend notwendige größere Sanierung erforderlich ist, ebenso für die Kindertagesstätte „Haus der kleinen Freunde“.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2016