I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der Mittel aus der
Infrastrukturpauschale 2016 des Freistaates Thüringen gem. § 21 Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) auf der Grundlage der beigefügten
Prioritätenliste der Verwaltung.
II. Begründung
Gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebiets, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.
Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder nach der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2016 - 343.000,00 € (343 mit Stichtag 31.12.2014 lebendgeborene Kinder x 1.000,00 €). Durch Rückzahlungen aus Vorjahren, die durch nicht vollständig verausgabte Mittel entstanden sind, erhöht sich der Betrag in diesem Jahr um 311,55 €. Dadurch können insgesamt 343.311,55 € vergeben werden.
Aus der in der Anlage
beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen von den Trägern
beantragt wurden sowie der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Verteilung
der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Vermerkt sind außerdem die
bereits durch vorherige Beschlüsse gebundenen Mittel aus den Vorjahren.
In der Prioritätenliste
sind die Zuschüsse vermerkt, die bereits im Vorgriff 2015 für 2016 beschlossen
worden sind. Hier gab es nur kleinere Veränderungen in der Verwendung. In der
AWO-Kindertagesstätte „Haus Sonnenschein“ muss zusätzlich zu den beantragten
und beschlossenen Maßnahmen die Beleuchtung der Zufahrt erneuert werden. Die
Gesamtfördersumme ändert sich nicht. In der Kindertagesstätte „Zwergenland“
Hötzelsroda sind im vergangenen Jahr für 2016 22.000,00 € für die Gestaltung
des Außengeländes beschlossen worden. Es ist aber durch die Sanierungsarbeiten
im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Beseitigung von Naphthalin ein
Renovierungsbedarf im Dachgeschoss entstanden. Daher ändert sich anteilig die
Verwendung der Fördersumme. Dies betrifft auch die Kindertagesstätte
„Regenbogenhaus“. Hier wird zugunsten dringend notwendiger Sanierungsarbeiten
im Eingangsbereich auf die Anschaffung von Mobiliar verzichtet.
Für die Kindertagesstätte
„Senfkorn“ liegt ein Antrag über 12.851,68 € vor. Es sind jedoch nur 1.370,00 €
für Mobiliar in die Prioritätenliste aufgenommen. Die restliche Summe sollte
für die Gestaltung des Außengeländes verwendet werden. Durch die derzeit noch
zu klärenden Eigentumsverhältnisse des Grundstückes, ist diese Förderung in
Absprache mit dem Träger zunächst zurückgestellt worden.
Für die Kindertagesstätte
„Kinder-Arche“ Philosophenweg werden Jahresscheiben bewilligt, da eine dringend
notwendige größere Sanierung erforderlich ist, ebenso für die Kindertagesstätte
„Haus der kleinen Freunde“.
Anlagenverzeichnis:
Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2016