Betreff
Errichtung eines Kindertreffs in Eisenach Nord – Trägerauswahl im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens
Vorlage
0550-JHA/2016
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zur Errichtung eines Kindertreffs in Eisenach erfolgt die Leistungsvergabe an die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Karlsplatz 27- 31, 99817 Eisenach. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der entsprechenden Anpassung des bestehenden Leistungsvertrages mit der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH zur Kinder- und Jugendarbeit in Eisenach Nord. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das eingereichte Konzept schnellstmöglich umzusetzen.  


II. Begründung

 

Die Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere nach § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Am 12.04.2016 beauftragte der Stadtrat der Stadt Eisenach die Oberbürgermeisterin, bis spätestens Schuljahresbeginn 2016/2017 einen Kindertreff Eisenach Nord in den Räumlichkeiten Am Gebräun 1e zu eröffnen und hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Betrieb des Kindertreffs in Eisenach Nord soll in freier Trägerschaft erfolgen.

 

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens, ausgeschrieben in der regionalen Presse und auf der Homepage der Stadt Eisenach, reichten fristgemäß am 20.05.2016 drei freie Träger Interessenbekundungen und entsprechende Konzepte ein. 

Bei den eingegangenen Interessenbekundungen handelte es sich um:

 

·         Arbeiter-Samariter-Bund Eisenach e.V., Dr. Moritz- Mitzenheim- Straße 11, 99817 Eisenach (Inhalt: Anschreiben, Konzept mit 13 Seiten und eine Broschüre)

·         Diako- Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Karlsplatz 27- 31, 99817 Eisenach (Inhalt: Anschreiben, Konzept mit 16 Seiten)

·         Johanniter- Unfall- Hilfe e.V., Regionalverband Westthüringen, Klosterstraße 19, 99831 Creuzburg (Inhalt: Anschreiben, Konzept mit 13 Seiten und zwei Anlagen).

 

Die Vorauswahl des freien Trägers, der die Leistung erbringen soll, erfolgte in der Arbeitsgruppe, die am 28.04.2016 durch Beschluss (Beschluss Nr. JHA/018/2016) gebildet wurde. Der Arbeitsgruppe zur Vorauswahl des Leistungserbringers gehörten an:

Frau Stefanie Benedix                       stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Frau Heike Apel                                stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Frau Dorothee Schwertfeger             stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Frau Stephanie Loose            stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Herr Herbert Suck                             stimmberechtigtes Mitglied Jugendhilfeausschuss

Frau Viola Stephan                            Amtsleiterin der Verwaltung des Jugendamtes.

 

Nach Öffnung der Interessenbekundungen in einer ersten Sitzung am 26.05.2016 erfolgte in einer zweiten Sitzung am 31.05.2016 die Bewertung der eingegangenen Konzepte und die Vorauswahl des Leistungserbringers.

 

Die Einschätzung der Konzepte erfolgte einerseits standardisiert anhand einer Checkliste mit Bewertungskriterien. Diese wurde ergänzt durch eine Arbeitszeit- und Personalbedarfsberechnung sowie einen Entwurf für einen Kosten- und Finanzierungsplan für den Kindertreff Eisenach Nord, die die Verwaltung  als Orientierungshilfe vorbereitet hatte.

 

Die wichtigsten Bewertungskriterien für die Konzepte waren:

·         Die allgemeinen Trägervoraussetzungen (anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, praktische Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung und der Armutsprävention, Netzwerkerfahrungen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Eisenach, und Aussagen im Konzept zur fachlichen Begleitung der Mitarbeiter durch den Träger)

·         Konzeptinhalte und Rahmenbedingungen für deren Umsetzung (Darstellung von Bedarfen und deren weitestgehende Orientierung am Sozialraum Eisenach Nord; Ziele, Zielgruppen sowie daraus abgeleitete Leistungen und Aufgaben; Benennung der personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen; Aussagen zur Anzahl,  Qualifikation und Eingruppierung/ Bezahlung der benötigten Fachkräfte; Aussagen zu Öffnungszeiten der Einrichtung und Präsenzzeiten der Fachkräfte; Benennung von bestehenden und angestrebten trägerinternen und trägerexternen Kooperationspartnern)

·         Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Fortschreibung des Konzeptes (allgemeine Dokumentation der Arbeit sowie Dokumentation von Einzelfallhilfen und gruppenbezogenen Projekten; Hinweise auf Verfahrensstandards, insbesondere bei der Feststellung von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen und Umgang mit diesen; trägerinterne Selbstevaluation und deren Turnus)

·         Übersichtliche und detaillierte Aussagen zu Kosten und deren Finanzierung.

 

Zusammenfassend stellte die Arbeitsgruppe heraus, dass alle drei Konzepte klar gegliedert, verständlich geschrieben und aussagekräftig waren. Die Konzepte beinhalteten auch sozialräumliche Bezüge. Alle drei Träger sind anerkannte freie Träger und erfüllen damit die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe). Damit lassen sie u.a. auch von den fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass sie die Leistung erfüllen können. Differenzierte praktische Erfahrungen im Bereich der zur Kinder- und Jugendförderung liegen bei der Johanniter- Unfall- Hilfe im Wartburgkreis und bei der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH in der Stadt Eisenach vor. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hat keine unmittelbaren Erfahrungen in diesem Arbeitsbereich in der Stadt Eisenach, kann aber ggf. auf überregionale Erfahrungen im Gesamtverband zurück greifen. Allgemeine Netzwerkerfahrungen in der Stadt Eisenach haben vor allem der ASB und die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH.  

 

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen und inhaltlich wiesen die Konzepte Unterschiede auf.

 

Im Konzept des ASB wurde bei den Aussagen zur Qualifikation und Eingruppierung/ Bezahlung der benötigten Fachkräfte nicht differenziert nach Sozialpädagoge und Erzieher. Eine übersichtliche Kosten- und Finanzierungsplanung wurde vom ASB im Konzept nicht vorgelegt.  Es gab keine Hinweise auf den Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen, weniger Aussagen zu Kooperationspartnern und Netzwerkarbeit als in den anderen Konzepten, sowie der trägerinternen Unterstützung der Fachkräfte.

 

In den Konzepten der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH und der Johanniter- Unfall- Hilfe gab es solide und weitestgehend vergleichbare Aussagen zu Konzeptinhalten und Rahmenbedingungen für den Betrieb des Kindertreffs. Es fehlten bei der Johanniter- Unfall- Hilfe Angaben zu Verfahrensstandards im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen. Bei der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH sind dazu Aussagen vorhanden. 

 

Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Fortschreibung des Konzeptes fanden sich in allen drei Konzepten. Detailliertere Angaben dazu machten die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH und die Johanniter- Unfall- Hilfe. 

 

Hinsichtlich einer detaillierte Kosten– und Finanzierungsplanung gab es im Konzept des ASB keine Übersicht. Zu den Fachkräften lagen beim ASB Angaben zu den benötigten Personalkosten vor. Diese waren für die jeweiligen Fachkräfte in gleicher Höhe ausgewiesen (Sozialpädagoge und Erzieher). Die Personalkosten beim ASB lagen deutlich unter dem TVöD. In der Ausschreibung zur Interessenbekundung waren die Bruttopersonalkosten in vergleichbarer Höhe zum TVöD – SuE gefordert. (Gleichbehandlungsprinzip). Darüber hinaus gibt es das Angebot durch den ASB, aus Eigenmitteln eine zusätzliche Hilfskraft zur Verfügung zu stellen, allerdings ohne Hinweis auf deren Qualifikation, Eingruppierung, Stundenumfang und Aufgaben. Das Konzept des ASB sieht vor, die benötigten Sachmittel ausschließlich über Spenden/Sponsoring zu decken. Dies entlasten den kommunalen Haushalt, kann aber aus Sicht der Arbeitsgruppe zu mangelnder Kontinuität der Arbeit oder Wegfall von Angeboten führen, weil die Akquise von Spenden unsicher ist.       

Übersichtliche und detaillierte Aussagen zu Kosten und deren Finanzierung gab es bei der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH und die Johanniter- Unfall- Hilfe.

Die ausgewiesenen Personalkosten bei beiden Trägern orientieren sich weitestgehend an den bestehenden Tarifverträgen und liegen jeweils höher als die vergleichbaren Bruttopersonalkosten TVöD- SuE. Hier muss bei Zuschlagerteilung nachverhandelt werden.

 

Bei den Sachkosten liegt die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH unter der Vergleichsrechung des Jugendamtes (2076 €), insgesamt 17,6 % der veranschlagten Personalkostenförderung und berücksichtigt alle Sachkostenbereiche, außer Miete und Mietnebenkosten.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe hat mit 26,3 % der Personalkostenförderung deutlich höhere Sachkosten (auch ohne Miete und Mietnebenkosten). Dazu kommt noch eine einmalig veranschlagte Erstausstattung in Höhe von 9.355 €.

 

Im Vergleich sehen die Kosten für ein volles Kalenderjahr wie folgt aus: 

 

 

ASB

Diako

Johanniter

Personalkosten

56.758

72.025

76.256

Sachkosten

5.676*

12.690*

20.035*

Erstausstattung

-

-

9.355

Gesamt

62.434

84.715

105.646

Anmerkungen

*Verwaltungskostenpau-schale  in Höhe von 10 % der PK

*ohne Miete und Mietnebenkosten

*ohne Miete und Mietnebenkosten

Angaben in der Tabelle in €

 

Zusammenfassend hat die Arbeitsgruppe einstimmig beschlossen, dass die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH im Rahmen der Vorauswahl den Zuschlag für die Leistungserbringung bekommen soll, auch wenn die Konzepte der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. fachlich-inhaltlich fast gleich hohe Ansprüche erfüllen.

 

Der Zuschlag wurde an die Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH vergeben, weil sie im Sozialraum und in der Stadt Eisenach vor allem auf praktische Netzwerkerfahrungen und bestehende Kooperationsbeziehungen vor Ort zurückgreifen kann. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe lassen die bereits bestehende sozialräumliche Arbeit im Rahmen des Vertrages zur Kinder- und Jugendarbeit in Eisenach Nord und die Trägerschaft der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an der Wartburgschule Synergien (trägerinterne Zusammenarbeit bei Einzelfallhilfen und Elternarbeit, Ergänzung der Angebote, Gestaltung von Übergängen  und Mitarbeiterpool) erwarten. Die Kostenplanung der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH liegt weitestgehend im vergleichbaren Rahmen der Berechnung des Jugendamtes. 


Anlagenverzeichnis:

 

Interessenbekundung/Konzept der Diako Kinder- und Jugendhilfe gGmbH zum Kindertreff

Eisenach Nord vom 19.05.2016