I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der Mittel aus der
Infrastrukturpauschale 2010 des Landes Thüringen gemäß § 21 ThürKitaG auf der
Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.
II. Begründung
Gemäß § 21
ThürKitaG gewährt das Land den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe
von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres
Gemeindegebiets, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch
erfasst sind. Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der
Kinder nach der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik zum Stichtag
31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt.
Laut amtlicher Statistik des Landesamtes für Statistik, die die Grundlage zur
Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Kultusministerium bildet,
erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2010 - 326.000,00 €
(326 mit Stichtag 31.12.2008 lebendgeborene Kinder x
1.000,00 €).
Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welchen Maßnahmen die Verwaltung hinsichtlich der Verteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel vorschlägt.
Die Liste beinhaltet sowohl die durch Stadtratsbeschluss gebundenen Mittel als auch die der Verwaltung vorliegenden Anträge der freien Träger. Es konnten alle Anträge berücksichtigt werden.
Daraus resultierend können auch in diesem Haushaltsjahr nochmals erhebliche finanzielle Mittel für die Erneuerung von öffentlichen Spielplätzen in Eisenach und den Ortsteilen zur Verfügung gestellt werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2010