I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Beitritt zum Flächennutzungsplan (Anlagen 1 und 2) sowie die Billigung der Begründung und des Umweltberichts (Anlage 3) in der – nach Genehmigung mit Nebenbestimmungen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt – jeweils überarbeiteten Fassung vom Juli 2016.

 


II. Begründung:

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach in der Fassung vom März 2015 wurde am 28.04.2015 durch den Stadtrat beschlossen (Beschluss-Nr. StR/0189/2015), die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.

 

Im Anschluss an den Stadtratsbeschluss wurde der Flächennutzungsplan nach § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) mit allen notwendigen Unterlagen und Verfahrensakten dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die Stadt Eisenach erhielt den Genehmigungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 07.01.2016 unter Az. 310-4621-4034/2015-16056000-FNP-Eisenach (siehe Anlage 3). Die Genehmigung erfolgte unter Herausnahme einer Fläche aus dem Flächennutzungsplan und in Verbindung mit Auflagen.

 

Die Fläche des Bebauungsplans Nr. 37 „Bleiweißmühle“ – einer geplanten gewerblichen Baufläche – wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt von der Genehmigung ausgenommen. Hintergrund ist die Lage der Fläche in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Nach § 78 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen, die in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen, untersagt. Bei erfolgreicher Umsetzung der geplanten Maßnahmen des Hochwasserschutzkonzeptes für Eisenach kann das bisher ausgewiesene Entwicklungsgebiet „Bleiweißmühle“ im Zuge einer Anpassung des Flächennutzungsplanes nachträglich als Gewerbefläche genehmigt werden.

 

Beauflagt wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt zum einen die Ausweisung der vorgenommenen Darstellung „Trassenkorridor Straße“ als Vermerk in Planzeichnung und Begründung sowie zum anderen die Ausweisung der dargestellten Fläche „Vorbehaltsgebiet Waldmehrung“ als Fläche für Wald.

 

Flächennutzungsplan und Begründung wurden entsprechend der Herausnahme der Fläche des Bebauungsplans Nr. 37 „Bleiweißmühle“, der Auflagen und weiterer Hinweise des Thüringer Landesverwaltungsamtes angepasst. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, wie etwa die Ergänzung der Verfahrensvermerke im Flächennutzungsplan und die Aktualisierung der statistischen Daten in der Begründung.

 

Der Flächennutzungsplan ist in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Nach erfolgtem Beitrittsbeschluss wird der Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach gemäß § 6 Abs. 5 S. 2 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

 

Dem Flächennutzungsplan ist nach Beschlussfassung eine zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Der Flächennutzungsplan, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung können entsprechend des § 6 Absatz 5 Satz 4 BauGB von jedermann eingesehen werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: FNP Ostteil

Anlage 2: FNP Westteil

Anlage 3: Begründung mit Anlagen und Umweltbericht

Anlage 4: Genehmigungsbescheid Thüringer Landesverwaltungsamt

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Amt für Stadtentwicklung, Abt Stadtplanung eingesehen werden.