Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe betr. Lutherjahr 2017
Vorlage
0597-HFA/2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.234 Euro in der HHSt. 30200.935.1000.

 


II. Begründung

 

Am 09.03.2016 hat die Stadt Eisenach einen Förderantrag in Höhe von 20.000 EUR bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt.  Mit diesen Fördermitteln soll die von der Eisenach-Wartburgregion-Touristik (EWT) betriebene Tourist-Information im Rahmen des Konzeptes der Thüringer Tourismus GmbH zum Lutherweg, als „Luther-Ankerort“ ausgestattet werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien kam nur die Kommune als Antragsteller in Betracht. Inhaltliche Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag. (Anlage 1)

Die Thüringer Aufbaubank hat bereits am 29.03.2016 einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Vorhaben zugestimmt. Die anfallenden Einnahmen und Ausgaben waren im beschlossenen Haushaltsplan 2016 veranschlagt.

 

Im Rahmen der Detailplanungen und der Ausschreibungen der einzelnen Einrichtungsgegenstände haben sich Mehrkosten in Höhe von 18.234 EUR ergeben. Die anfallenden Mehrkosten werden durch die TAB und die EWT vollständig übernommen. Der Förderantrag wurde in Abstimmung mit der TAB den neuen Gesamtkosten angepasst. Nach mehrmaliger Rücksprache mit der Thüringer Aufbaubank ist mit einer positiven Bescheidung  des Vorhabens zu rechnen.

 

Voraussetzung für die Förderung des Vorhabens ist die Erbringung eines Eigenanteils in Höhe von 10 %. Die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) hat der Stadt Eisenach die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 3.824 EUR bereits schriftlich zugesichert ( Anlage 2).

 

Auf die Stadt Eisenach kommen schlussfolgernd keine Kosten zu. Das gesamte Vorhaben wird über die Fördermittel der Thüringer Aufbaubank finanziert. Der Eigenanteil wird von der EWT übernommen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Fördermittelantrag der Stadt Eisenach an die TAB
  2. Bestätigung der EWT betr. Übernahme des Eigenanteils