I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
eine überplanmäßige Ausgabe im
Deckungskreis (DK) 046 (Hilfen durch Familienpflege nach SGB VIII) von
insgesamt 50.650,00 € für die Haushaltsstelle 45560.761200 (Vollzeitpflege).
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 45600.162000 (Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern) und ergänzend entsprechende Minderausgaben in der Haushaltsstelle 45570.7713100 (Hilfe in Heimen-UMA).
II. Begründung
Die Planung der notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2016 erfolgte für den gesamten DK 046 – Hilfen durch Familienpflege - auf der Grundlage der durchschnittlichen Fallzahlen des Jahres 2015. Zum Planungszeitpunkt wurde mit einem durchschnittlichen monatlichen Pflegegeld je Kind in Höhe von rund 650,00 € inklusive laufender Zusatzleistungen und der hälftigen Finanzierung nachgewiesener Aufwendungen der Pflegepersonen für eine angemessene Alterssicherung sowie der Beiträge zu einer Unfallversicherung gemäß § 39 Abs. 3, 4 SGB VIII geplant.
Die Fallzahlen entwickelten sich im Jahr 2016 im Vergleich zur Planung wie folgt:
Haushaltsstelle |
Leistung in
Familienpflege nach SGB VIII |
Planzahl
der Fälle |
tatsächliche
durchschnittliche Fallzahl bis 07/2016 |
45350.761200 |
Notsituation nach |
0 |
0 |
45560.761200 |
Familienpflege nach § 33 SGB VIII |
21 |
25 |
45600.761200 |
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII |
0,5 |
1 |
45610.761200 |
Hilfe für junge Volljährige nach |
0 |
1 |
45650.761200 |
Inobhutnahme nach |
80 Tage |
0 |
Im Bereich der minderjährigen Pflegekinder (HHSt. 45560.761200) muss
aktuell inzwischen mit einem durchschnittlichen monatlichen Pflegegeld je Kind
von rund 1.000,00 € gerechnet werden, so dass bereits hier eine überplanmäßige
Ausgabe von rund 48.000,00 € aufgrund der erhöhten Fallzahl notwendig ist.
Der Durchschnitt der monatlichen Kosten je Kind hat sich u.a. durch die
Unterbringung von 3 Kindern in hessischen Pflegefamilien (höheres Pflegegeld
durch Landesregelung gem. § 39 SGB VIII) und notwendige laufende
Zusatzleistungen für Pflegekinder im Bereich anderer öffentlicher Träger der
Jugendhilfe (z.B. Besuch einer Kindertagesstätte, notwendige
Fachleistungsstunden) erhöht.
Ein inzwischen volljähriges Pflegekind (HHSt. 45610.761200) beginnt die
Ausbildung erst ab Oktober außerhalb von Eisenach, so dass für den
Übergangszeitraum ab dem 18. Geburtstag weiter Vollzeitpflege bewilligt wurde,
was ungewöhnlich und somit nicht planbar war. Dies entspricht einer
überplanmäßigen Ausgabe von bisher rund 1.800,00 €, was mit Mitteln des Deckungskreises
finanziert wurde.
Der darüber hinaus gehende Finanzbedarf errechnet sich – gesplittet auf
die Pflegekinder - aus regelmäßigen zusätzlichen notwendigen
sozialpädagogischen Zuschüsse, die gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII ergänzend zu
finanzieren sind.
Die zur anteiligen Deckung des Finanzbedarfs vorhandenen Mehreinnahmen
in der Haushaltsstelle 45600.162000 (Erstattung von anderen
Sozialleistungsträgern) sind auf
3 Einzelfälle zurückzuführen, bei denen durch Zuständigkeitswechsel hohe
Beträge gem.
§ 89c SGB VIII von anderen Jugendämtern zu erstatten waren.
In der Haushaltsstelle 45570.7713100 werden weniger Ausgaben benötigt,
da tatsächlich weniger UMAS als zum Planungszeitraum erwartet in der
Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII leben.