Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 46 (Hilfen durch Familienpflege)
Vorlage
0603-HFA/2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis (DK) 046 (Hilfen durch Familienpflege nach SGB VIII) von insgesamt 50.650,00 € für die Haushaltsstelle 45560.761200 (Vollzeitpflege).

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 45600.162000 (Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern) und ergänzend entsprechende Minderausgaben in der Haushaltsstelle 45570.7713100 (Hilfe in Heimen-UMA).


II. Begründung

 

Die Planung der notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2016 erfolgte für den gesamten DK 046 – Hilfen durch Familienpflege - auf der Grundlage der durchschnittlichen Fallzahlen des Jahres 2015. Zum Planungszeitpunkt wurde mit einem durchschnittlichen monatlichen Pflegegeld je Kind in Höhe von rund 650,00 € inklusive laufender Zusatzleistungen und der hälftigen Finanzierung nachgewiesener Aufwendungen der Pflegepersonen für eine angemessene Alterssicherung sowie der Beiträge zu einer Unfallversicherung gemäß § 39 Abs. 3, 4 SGB VIII  geplant.

Die Fallzahlen entwickelten sich im Jahr 2016 im Vergleich zur Planung wie folgt:

 

Haushaltsstelle

Leistung in Familienpflege nach SGB VIII

Planzahl der Fälle

tatsächliche durchschnittliche Fallzahl bis 07/2016

45350.761200

Notsituation nach
§ 20 SGB VIII

0

0

45560.761200

Familienpflege nach

§ 33 SGB VIII

21

25

45600.761200

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

0,5

1

45610.761200

Hilfe für junge Volljährige nach
§ 41 SGB VIII

0

1

45650.761200

Inobhutnahme nach
§ 42 SGB VIII

80 Tage

0

 

 

Im Bereich der minderjährigen Pflegekinder (HHSt. 45560.761200) muss aktuell inzwischen mit einem durchschnittlichen monatlichen Pflegegeld je Kind von rund 1.000,00 € gerechnet werden, so dass bereits hier eine überplanmäßige Ausgabe von rund 48.000,00 € aufgrund der erhöhten Fallzahl notwendig ist.

Der Durchschnitt der monatlichen Kosten je Kind hat sich u.a. durch die Unterbringung von 3 Kindern in hessischen Pflegefamilien (höheres Pflegegeld durch Landesregelung gem. § 39 SGB VIII) und notwendige laufende Zusatzleistungen für Pflegekinder im Bereich anderer öffentlicher Träger der Jugendhilfe (z.B. Besuch einer Kindertagesstätte, notwendige Fachleistungsstunden) erhöht.

 

Ein inzwischen volljähriges Pflegekind (HHSt. 45610.761200) beginnt die Ausbildung erst ab Oktober außerhalb von Eisenach, so dass für den Übergangszeitraum ab dem 18. Geburtstag weiter Vollzeitpflege bewilligt wurde, was ungewöhnlich und somit nicht planbar war. Dies entspricht einer überplanmäßigen Ausgabe von bisher rund 1.800,00 €, was mit Mitteln des Deckungskreises finanziert wurde.

 

Der darüber hinaus gehende Finanzbedarf errechnet sich – gesplittet auf die Pflegekinder - aus regelmäßigen zusätzlichen notwendigen sozialpädagogischen Zuschüsse, die gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII ergänzend zu finanzieren sind.

 

Die zur anteiligen Deckung des Finanzbedarfs vorhandenen Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 45600.162000 (Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern) sind auf
3 Einzelfälle zurückzuführen, bei denen durch Zuständigkeitswechsel hohe Beträge gem.
§ 89c SGB VIII von anderen Jugendämtern zu erstatten waren.

 

In der Haushaltsstelle 45570.7713100 werden weniger Ausgaben benötigt, da tatsächlich weniger UMAS als zum Planungszeitraum erwartet in der Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII leben.