Betreff
Bauliche Erweiterung der Oststadtschule inkl. Herstellung des barrierefreien Zugangs
Vorlage
0603-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Zur Herstellung der Barrierefreiheit sowie der Verbesserung der Bedingungen für den Unterrichtsbetrieb und die Ganztagsbetreuung wird die Errichtung eines bedarfsgerechten Anbaus an die Oststadtschule mit Gesamtkosten in Höhe von 2.421.000 € beschlossen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln und der Gewährleistung der Eigenmittel. 

 


II. Begründung:

 

Allgemeine Situation

 

Auf der Grundlage der bekannten Daten zu den Geburten in der Stadt Eisenach sowie der langfristigen Prognose des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) wird bis zum Jahr 2035 für die gesamte Stadt Eisenach mit einem Schüleranstieg von ca. 7 % gerechnet. Welcher über den gesamten Verlauf einer Schulbiographie betrachtet auf alle Schularten reflektieren wird (siehe Anlage 1). Je nach weiterer Entwicklung der Flüchtlingssituation wird auch diese ggf. zu einem weiteren Anstieg an Schülern führen.

 

Konkrete Situation an der Oststadtschule

 

Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurde die Oststadtschule Eisenach als Gemeinschaftsschule im östlichen Teil der Stadt Eisenach im Rahmen einer Schulartänderung errichtet. Hierdurch sollte unter anderem den Grundsätzen der Schulnetzplanung, ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot zu sichern, entsprochen werden. Mit der Integration der Grundschule zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 wird die Gemeinschaftsschule nunmehr mit den Klassenstufen 1 bis 10 geführt.

 

Während des Zeitraumes des gemeinsamen Schulstandortes des Grundschul- sowie des weiterführenden Schulbereiches der Gemeinschaftsschule haben sich die Gesamtschülerzahlen wie folgt entwickelt: 

 

  • Schuljahr 2013/2014      =             289 Schüler/innen          in            15 Klassen
  • Schuljahr 2014/2015      =             282 Schüler/innen          in            15 Klassen
  • Schuljahr 2015/2016      =             310 Schüler/innen          in            17 Klassen
  • Schuljahr 2016/2017      =             323 Schüler/innen          in            18 Klassen

 

Unter dem Einbezug des sozialen Raumes, in welchem sich der Schulstandort befindet, sowie der weiter fortschreitenden Entwicklung der inklusiven Beschulung befinden sich mit Beginn des SJ 2016/2017 nunmehr 47 Schüler/innen mit pädagogischen und sonderpädagogischen Förderbedarfslagen an dieser Schule. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt. Darüber hinaus ist der Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache vom Zeitpunkt der Gründung der Gemeinschaftsschule mit 6 Schülern (ca. 5 %) auf gegenwärtig 38 Schüler (ca. 12 %) angestiegen. Neben der Goetheschule ist die Gemeinschaftsschule eine sogenannte Schwerpunktschule gemäß ESF-Schulförderrichtlinie, an der der Anteil an Schülern und Schülerinnen, welche keinen Schulabschluss erreichen, besonders hoch ist. Sie erfährt deshalb eine besondere sozialpädagogische Förderung, um die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss dieser Schüler zu erhöhen.

 

Aus der Verschiebung einer weiter steigenden Anzahl an Schülern mit Förderbedarfslagen aus den Förderzentren in die weiteren allgemeinbildenden Schulen sowie aus der besonderen Förderlage von Schüler/innen mit Migrationshintergrund erwächst ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf für die Unterstützersysteme (Schulsozialarbeiter, Lerncoach, Berufsorientierung) sowie für den gerade für diese Schülergruppen partiell notwendigen differenzierten Unterricht (differenzierter Sprach- bzw.  Förderunterricht). 

 

Im Rahmen der pädagogischen Weiterentwicklung des Grundschulbereiches der Schule soll die jahrgangsgemischte Unterrichtung eingeführt und durch die Erweiterung der Angebote im Bereich des technischen Werkens sowie des naturwissenschaftlichen Unterrichts das Schulprofil weiter gestärkt und ausgebaut werden.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Schule zu einer Stadtteilschule weiterzuentwickeln. In dieser Stadtteilschule sollen, insbesondere im Rahmen der Ganztagsbetreuung, städtische Vereine und Einrichtungen (z. Bps. Musik-/Volkshochschule) die Möglichkeit finden, sich in die Gestaltung und Angebote der Schule mit einzubringen. Ferner soll über die Bereitstellung von multifunktionalen Räumlichkeiten auch die Zusammenarbeit mit der offenen Jugendarbeit sowie ggf. caritativen Organisationen (z. Bsp. Diakonie) gestärkte bzw. ausgebaut werden, um gerade Schülern aus bildungsfernen Elternhäusern mehr Bildungschancen zu ermöglichen.

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Entwicklung wird in der Verbesserung der Bedingungen für die Mittags- und Pausenversorgung gesehen. Hier soll ein besonderes Augenmerk auf den altersgerechten Angeboten zur gesunden Ernährung liegen, insbesondere für Schüler oberhalb der sechsten Klassenstufe. Ziel dabei ist es, die Teilnehmerzahlen an der Mittagsversorgung gerade in den oberen Klassenstufen zu erhöhen und dadurch auch die Bindung zu den Ganztagsangeboten besser herzustellen.

 

Weiterhin besteht das Erfordernis auch Schülern mit körperlichem Handicap den Zugang an eine Gemeinschaftsschule zu gewährleisten und somit auch der einschlägigen UN-Konvention zu entsprechen. Hieraus ist die Herstellung der Barrierefreiheit für diese Schule notwendig.

 

Zur Realisierung der vorgenannten räumlichen Bedarfslage wurde eine Variantenbetrachtung zwischen einem Dachbodenausbau sowie einem möglichen Erweiterungsanbau vorgenommen. Im Ergebnis dessen ist ein Erweiterungsanbau zu favorisieren. Gründe hierfür sind insbesondere:

 

  • Herstellung der Barrierefreiheit im gesamten Schulgebäude
  • Wesentliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schülerversorgung
  • Schaffung von bedarfsgerechten Räumlichkeiten
  • Finanzierung aus den derzeit bestehenden Förderprogrammen

 

Das Vorhaben wurde mit Kosten in Höhe von 2,421 Millionen Euro beim Land Thüringen fristgerecht angemeldet. Gemäß schriftlicher Mitteilung (siehe Anlage 2) durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) soll das Vorhaben bei der Programmaufstellung für das Bewilligungsjahr 2016 berücksichtigt werden. Hierzu wurden zwischenzeitlich weitere Unterlagen zur Fristwahrung eingereicht. Grundlage ist das Schulbauförderprogramm des Landes Thüringen. Die Förderquote beträgt 66 %. Der verbleibende Eigenanteil soll über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes finanziert werden. Diese Mittel stehen grundsätzlich nur bis zum 31.12.2018 zur Verfügung.

 

Zur Erhöhung der Bildungschancen für Schüler aus dem dortigen Einzugsbereich durch die vorgenannten Verbesserungen sowie die Verstärkung der Basis für differenzierten bzw. jahrgangsgemischten Unterricht, der Ganztagsbetreuung sowie der Sicherung des Schulgeländes in Richtung Altstadtstraße, wird die räumliche Erweiterung der Oststadtschule bei gleichzeitiger Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen der Errichtung eines Anbaus vorgeschlagen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Prognose der Schülerzahlentwicklung

Anlage 2 - Schreiben des TMIL vom 05.07.2016