I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Zur Herstellung der
Barrierefreiheit sowie der Verbesserung der Bedingungen für den Unterrichtsbetrieb
und die Ganztagsbetreuung wird die Errichtung eines bedarfsgerechten Anbaus an
die Oststadtschule mit Gesamtkosten in Höhe von 2.421.000 € beschlossen. Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Gewährung von Fördermitteln und der Gewährleistung
der Eigenmittel.
II. Begründung:
Allgemeine Situation
Auf der Grundlage der bekannten Daten zu den Geburten in der Stadt
Eisenach sowie der langfristigen Prognose des Thüringer Ministeriums für
Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) wird bis zum Jahr 2035 für die gesamte Stadt
Eisenach mit einem Schüleranstieg von ca. 7 % gerechnet. Welcher über den
gesamten Verlauf einer Schulbiographie betrachtet auf alle Schularten reflektieren
wird (siehe Anlage 1). Je nach weiterer Entwicklung der Flüchtlingssituation
wird auch diese ggf. zu einem weiteren Anstieg an Schülern führen.
Konkrete Situation an der Oststadtschule
Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurde die Oststadtschule Eisenach
als Gemeinschaftsschule im östlichen Teil der Stadt Eisenach im Rahmen einer
Schulartänderung errichtet. Hierdurch sollte unter anderem den Grundsätzen der
Schulnetzplanung, ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot
zu sichern, entsprochen werden. Mit der Integration der Grundschule zum Beginn
des Schuljahres 2015/2016 wird die Gemeinschaftsschule nunmehr mit den
Klassenstufen 1 bis 10 geführt.
Während des Zeitraumes des gemeinsamen Schulstandortes des Grundschul-
sowie des weiterführenden Schulbereiches der Gemeinschaftsschule haben sich die
Gesamtschülerzahlen wie folgt entwickelt:
- Schuljahr 2013/2014 = 289
Schüler/innen in 15 Klassen
- Schuljahr 2014/2015 = 282
Schüler/innen in 15 Klassen
- Schuljahr 2015/2016 = 310
Schüler/innen in 17 Klassen
- Schuljahr 2016/2017 = 323
Schüler/innen in 18 Klassen
Unter dem Einbezug des sozialen Raumes, in welchem sich der
Schulstandort befindet, sowie der weiter fortschreitenden Entwicklung der
inklusiven Beschulung befinden sich mit Beginn des SJ 2016/2017 nunmehr 47 Schüler/innen mit pädagogischen und
sonderpädagogischen Förderbedarfslagen an dieser Schule. Es ist davon
auszugehen, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzt. Darüber hinaus ist
der Anteil an Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache vom Zeitpunkt der
Gründung der Gemeinschaftsschule mit 6 Schülern (ca. 5 %) auf gegenwärtig 38
Schüler (ca. 12 %) angestiegen. Neben der Goetheschule ist die
Gemeinschaftsschule eine sogenannte Schwerpunktschule gemäß ESF-Schulförderrichtlinie,
an der der Anteil an Schülern und Schülerinnen, welche keinen Schulabschluss
erreichen, besonders hoch ist. Sie erfährt deshalb eine besondere
sozialpädagogische Förderung, um die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss
dieser Schüler zu erhöhen.
Aus der Verschiebung einer weiter steigenden Anzahl an Schülern mit
Förderbedarfslagen aus den Förderzentren in die weiteren allgemeinbildenden
Schulen sowie aus der besonderen Förderlage von Schüler/innen mit
Migrationshintergrund erwächst ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf für die
Unterstützersysteme (Schulsozialarbeiter, Lerncoach, Berufsorientierung) sowie
für den gerade für diese Schülergruppen partiell notwendigen differenzierten
Unterricht (differenzierter Sprach- bzw.
Förderunterricht).
Im Rahmen der pädagogischen Weiterentwicklung des Grundschulbereiches
der Schule soll die jahrgangsgemischte Unterrichtung eingeführt und durch die
Erweiterung der Angebote im Bereich des technischen Werkens sowie des
naturwissenschaftlichen Unterrichts das Schulprofil weiter gestärkt und
ausgebaut werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Schule zu einer Stadtteilschule
weiterzuentwickeln. In dieser Stadtteilschule sollen, insbesondere im Rahmen
der Ganztagsbetreuung, städtische Vereine und Einrichtungen (z. Bps.
Musik-/Volkshochschule) die Möglichkeit finden, sich in die Gestaltung und
Angebote der Schule mit einzubringen. Ferner soll über die Bereitstellung von
multifunktionalen Räumlichkeiten auch die Zusammenarbeit mit der offenen
Jugendarbeit sowie ggf. caritativen Organisationen (z. Bsp. Diakonie) gestärkte
bzw. ausgebaut werden, um gerade Schülern aus bildungsfernen Elternhäusern mehr
Bildungschancen zu ermöglichen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Entwicklung wird in der
Verbesserung der Bedingungen für die Mittags- und Pausenversorgung gesehen.
Hier soll ein besonderes Augenmerk auf den altersgerechten Angeboten zur
gesunden Ernährung liegen, insbesondere für Schüler oberhalb der sechsten
Klassenstufe. Ziel dabei ist es, die Teilnehmerzahlen an der Mittagsversorgung
gerade in den oberen Klassenstufen zu erhöhen und dadurch auch die Bindung zu
den Ganztagsangeboten besser herzustellen.
Weiterhin besteht das Erfordernis auch Schülern mit körperlichem
Handicap den Zugang an eine Gemeinschaftsschule zu gewährleisten und somit auch
der einschlägigen UN-Konvention zu entsprechen. Hieraus ist die Herstellung der
Barrierefreiheit für diese Schule notwendig.
Zur Realisierung der vorgenannten räumlichen Bedarfslage wurde eine
Variantenbetrachtung zwischen einem Dachbodenausbau sowie einem möglichen
Erweiterungsanbau vorgenommen. Im Ergebnis dessen ist ein Erweiterungsanbau zu
favorisieren. Gründe hierfür sind insbesondere:
- Herstellung der Barrierefreiheit im
gesamten Schulgebäude
- Wesentliche Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Schülerversorgung
- Schaffung von bedarfsgerechten
Räumlichkeiten
- Finanzierung aus den derzeit
bestehenden Förderprogrammen
Das Vorhaben wurde mit Kosten in Höhe von 2,421 Millionen Euro beim Land
Thüringen fristgerecht angemeldet. Gemäß schriftlicher Mitteilung (siehe Anlage
2) durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
soll das Vorhaben bei der Programmaufstellung für das Bewilligungsjahr 2016
berücksichtigt werden. Hierzu wurden zwischenzeitlich weitere Unterlagen zur
Fristwahrung eingereicht. Grundlage ist das Schulbauförderprogramm des Landes
Thüringen. Die Förderquote beträgt 66 %. Der verbleibende Eigenanteil soll über
das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes finanziert werden. Diese
Mittel stehen grundsätzlich nur bis zum 31.12.2018 zur Verfügung.
Zur Erhöhung der Bildungschancen für Schüler aus dem dortigen
Einzugsbereich durch die vorgenannten Verbesserungen sowie die Verstärkung der
Basis für differenzierten bzw. jahrgangsgemischten Unterricht, der
Ganztagsbetreuung sowie der Sicherung des Schulgeländes in Richtung
Altstadtstraße, wird die räumliche Erweiterung der Oststadtschule bei
gleichzeitiger Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen der Errichtung eines
Anbaus vorgeschlagen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Prognose der Schülerzahlentwicklung
Anlage 2 - Schreiben des TMIL vom 05.07.2016