Betreff
Anfragen aus dem Ortsteil Madelungen zur Umsetzung von Maßnahmen
Vorlage
AF OT-0009/2016
Art
Anfrage OT

1.     Gehört der Weidenschnitt mit zur Grundreinigung der Uferbefestigung?

2.     Ist eine Ausbesserung des Fußweges vor dem Dorfgemeinschaftshaus möglich?

3.     Kann ein barrierefreier Zugang zum Park (alle 3 Eingänge) für gehbehinderte Bürger ermöglicht werden?

4.     Die Straßenverhältnisse „Am Hohnert“ Ortsausgang sind sehr schlecht und dringend sanierungsbedürftig. Hier handelt es sich um eine Kreisstraße. Bitte um Klärung der Zuständigkeit für die Ausbesserungsmaßnahmen.

 

 

 

Wann werden folgende Maßnahmen umgesetzt:


Zu 1.

Nein, der Weidenschnitt erfolgt unter Federführung des Umweltamtes über das sog. „Kopfweiden-Programm“.

 

Zu 2.

Der Zustand des Weges wurde geprüft, Verkehrssicherheit ist gegeben. Eine umfangreichere Reparatur ist kurzfristig nicht vorgesehen.

 

Zu 3.

Diese Frage wird in die Gesamtkonzeption zum Teich mit einfließen.

 

Zu 4.

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt. Die Straße wird vom Bauhof regelmäßig auf verkehrssicheren Zustand überprüft, notfalls werden notwendige Reparaturen vorgenommen.

 

Die Fläche vor dem Feuerwehrgerätehaus wird regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf repariert, hier war der Bauhof bereits mehrmals in diesem Jahr tätig.