I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 


II. Begründung:

 

Umsetzung Stadtratsbeschluss

 

Der Stadtrat hat die Oberbürgermeisterin in seiner Sitzung am 08.12.15 beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten, die Kernstadt Eisenach in fünf Stadtbezirke zu gliedern und in diesen die Ortsteilverfassung einzuführen. Diesem Auftrag kommt die Oberbürgermeisterin hiermit nach.

 

Die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gegen Jahresende 2016 resultiert aus dem Umstand, dass im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Gebietsreform in Thüringen auch die Veränderung der Ortsteilverfassung durch den Landesgesetzgeber diskutiert wurde. Es war insofern bis zum Sommer 2016 nicht klar, inwieweit auch das Ortsteilrecht der Stadt Eisenach neu zu fassen gewesen wäre. Nachdem der Gesetzgeber das Vorschaltgesetz beschlossen hat, ist festzustellen, dass die Neuregelungen keine Auswirkungen auf das bisherige Ortsteilrecht der Stadt Eisenach haben, sodass das bestehende Ortsteilrecht entsprechend fortentwickelt werden kann.

 

Es wird vorgeschlagen, sechs neue Ortsteile in der Kernstadt zu bilden, die sich anhand der Wählerstatistik der Wahlbezirke zur Kommunalwahl ergeben. Bei der intensiven Prüfung hat sich ergeben, dass zwar prinzipiell die Bildung von fünf Ortsteilen nach den vier Himmelsrichtungen plus ein Zentrum möglich wäre, jedoch aufgrund der Einwohnerstruktur erhebliche Abweichungen bei der Zahl der Wählerinnen und Wähler auftreten würden. Deshalb wird abweichend vom Stadtratsbeschluss vorgeschlagen, sechs Ortsteile zu bilden, die bei der Anzahl der Wählerinnen und Wähler in etwa gleich groß sind. Zudem kann nach diesem Modell auch die Struktur der neuen Ortsteile besser abgebildet werden.

 

Weitere Varianten der Bildung von Ortsteilen sind zu diskutieren. Dabei sollte allerdings darauf Wert gelegt werden, dass die neuen Ortsteile keine Grenzen von Wahlbezirken überschreiten, da die Wahl der Mitglieder der jeweiligen Ortsteilräte künftig zeitgleich mit der Wahl des Stadtrates und der Ortsteilbürgermeister erfolgen soll. Insofern wäre es nicht zweckmäßig, wenn einzelne Wahlberechtigte an einem Wahltag unterschiedliche Wahllokale aufsuchen müssten. Die alternative Zusammensetzung der Ortsteile kann sich aus den beigefügten Anlagen zu den Wahlbezirken ergeben.

 

Ausbau der Demokratie

Der Ausbau der Ortsteilverfassung ist sachgerecht.

 

Die Kommune und die Stadtteile sind unmittelbare demokratische Bezugspunkte der Eisenacherinnen und Eisenacher. Hier werden Entscheidungsprozesse konkret erlebbar. Die Problemlagen haben einen direkten Bezugspunkt zum alltäglichen Leben der Menschen. An konkreten Sachfragen können die Freiräume und Grenzen der Demokratie erlebt werden.

 

Die Ortsteilverfassung in den bisherigen neun Ortsteilen hat sich bewährt.

 

Nunmehr ist es an der Zeit, die Demokratie in Eisenach durch die Einführung des Ortsteilrechtes auch in der Kernstadt weiter zu stärken. Es werden die Regelungen aus den bisherigen Ortsteilen vollständig auf die künftigen Ortsteile in der Kernstadt übertragen. Auch in diesen Ortsteilen wird es eine/n direkt gewählte/n Ortsteilbürgermeister/in und einen Ortsteilrat geben. Die/Der Ortsteilbürgermeister/in wird erste/r Ansprechpartner/in der Einwohnerinnen und Einwohner in den Wohnquartieren sein. Die/Der Ortsteilbürgermeister/in übernimmt somit eine Scharnierfunktion zwischen der Einwohnerschaft und der Verwaltung. Die/Der Ortsteilbürgermeister/in wird unterstützt durch einen Ortsteilrat. Aufgrund der Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung wird jeder der neu zu wählenden Ortsteilräte aus zehn Mitgliedern bestehen. Jeder Ortsteilrat soll analog zu den bisherigen Regularien finanzielle Mittel für repräsentative Aufgaben und Arbeitseinsätze erhalten. Außerdem soll jeder neue Ortsteil ebenso über eine jährliche Investitionspauschale in Höhe von 2.500 Euro verfügen können. Die zusätzlichen finanziellen Ausgaben sind gerechtfertigt. Diesen Ausgaben stehen deutliche Zugewinne an demokratischer Akzeptanz gegenüber. Darüber hinaus wird die Verwaltung durch die unmittelbare Vertretung durch die/den Ortsteilbürgermeister/in und den Ortsteilrat entlastet und kann sich stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

 

Harmonisierung der Wahlverfahren

Neben der Einführung der Ortsteilverfassung für die Kernstadt wird vorgeschlagen, in der zu ändernden Hauptsatzung eine Änderung des Wahlverfahrens für die Mitglieder der Ortsteilräte aufzunehmen.

 

Nach der bisherigen Verfahrensweise mussten die Mitglieder der Ortsteilräte in Einwohnerversammlungen gewählt werden. Hierfür bestehen hohe gesetzliche Anforderungen. Es müssen Fristen gewahrt und Versammlungsräume organisiert werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind gesondert zur Einwohnerversammlung zu laden. Bereits zur Ladung ist die Wahlberechtigung der Einwohner zu prüfen. Im Vorfeld der Einwohnerversammlung müssen Bereitschaftserklärungen eingeholt werden. Nur die Anwesenden zur Einwohnerversammlung sind wahlberechtigt. Zur Einwohnerversammlung ist die Wahlberechtigung erneut zu prüfen. Zur Einwohnerversammlung ist gesondertes Verwaltungspersonal mit separater Technik bereit zu halten.

 

Darüber hinaus tritt dem Umstand ein, dass die/der Ortsteilbürgermeister/in gemeinsam mit dem Stadtrat gewählt wird. Die Wahl findet regelmäßig im Frühjahr statt. Die Amtszeit der Mitglieder des Ortsteilrates endet mit Ablauf der Amtszeit des Stadtrates zum 30.06. des Wahljahres. Während die lückenlose Tätigkeit des Stadtrates gewährleistet ist, können die Ortsteilräte aufgrund der Sommer- und Urlaubszeit erst im Herbst des Wahljahres gewählt werden. Dies bedeutet, dass in der Zwischenzeit keine geordnete demokratische Vertretung in den Ortsteilen besteht. Die/Der Ortsteilbürgermeister/in kann in ihrer Arbeit nicht durch den Ortsteilrat unterstützt werden. Ebenso können keine Beschlüsse (u.a. zur Verwendung der Mittel) gefasst werden.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, künftig die Mitglieder der Ortsteilräte gemeinsam mit den Ortsteilbürgermeistern und dem Stadtrat zu wählen. Es ist davon auszugehen, dass mit der Zusammenlegung der Wahlen auch eine höhere Attraktivität und letztlich höhere Wahlbeteiligung gegeben ist.


Anlagenverzeichnis:

 

·         Entwurf 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

·         Entwurf eines Straßenverzeichnisses zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach

·         Fließtext mit Änderungsverlauf der 18. Änderung zur Hauptsatzung

·         Übersicht Stadt Eisenach nach WBZ – Variante 1

·         Übersicht Stadt Eisenach nach WBZ – Variante 2

·         Übersicht Stadt Eisenach nach WBZ – Variante 3

·         Übersicht Stadt Eisenach nach WBZ – Variante 4