Sachverhalt:
Die Oberbürgermeisterin wurde beauftragt, im
Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012 bis 2022, dem
Stadtrat eine Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der Vorgaben der VV
Bedarfszuweisung bis zum 01.10.2016 zur Beratung vorzulegen.
Mit Rundschreiben des Thüringer Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30.06.2014 (unter Verweis auf das
Schreiben des Thüringer Innenministeriums vom 30.06.2014) wurde bereits darauf
hingewiesen, dass sich für die Kommunen keine Notwendigkeit bzw. kein
Automatismus ergibt, Elternbeiträge unter Verweis auf die für sie geltenden
gemeindehaushaltssrechtlichen
Vorschriften zu erhöhen.
Inzwischen wurde durch die Landesregierung
die Einführung eines beitragsfreien Kita-Jahres
ab 2018 im Rahmen der für 2017 geplanten Änderung des Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) angekündigt. Nach derzeitigem
Informationsstand soll dies das letzte Betreuungsjahr vor der Einschulung
betreffen, eindeutige Aussagen zur Refinanzierung dieses beitragsfreien Jahres
liegen jedoch noch nicht vor. Zudem bleibt abzuwarten, welche weiteren
Änderungen das neue ThürKitaG mit sich bringt, die ebenfalls Auswirkungen auf
die Kostenbeteiligung durch die Eltern haben könnten.
Hinsichtlich der zu erwartenden Gesetzesänderung erachtet das Fachamt eine Erhöhung der Elternbeiträge (und damit die Vorlage einer Gebührenkalkulation) für die drei Kindertageseinrichtungen der Stadt Eisenach – auch unter Beachtung des personellen und finanziellen Aufwandes – zum jetzigen Zeitpunkt für nicht sinnvoll.