Betreff
Gebührenkalkulation für städtische Kindertageseinrichtungen
Vorlage
0616-BR/2016
Aktenzeichen
51.3.502
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Oberbürgermeisterin wurde beauftragt, im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012 bis 2022, dem Stadtrat eine Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der Vorgaben der VV Bedarfszuweisung bis zum 01.10.2016 zur Beratung vorzulegen.

Mit Rundschreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30.06.2014 (unter Verweis auf das Schreiben des Thüringer Innenministeriums vom 30.06.2014) wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich für die Kommunen keine Notwendigkeit bzw. kein Automatismus ergibt, Elternbeiträge unter Verweis auf die für sie geltenden gemeindehaushaltssrechtlichen  Vorschriften zu erhöhen.

 

Inzwischen wurde durch die Landesregierung die Einführung eines beitragsfreien Kita-Jahres  ab 2018 im Rahmen der für 2017 geplanten Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) angekündigt. Nach derzeitigem Informationsstand soll dies das letzte Betreuungsjahr vor der Einschulung betreffen, eindeutige Aussagen zur Refinanzierung dieses beitragsfreien Jahres liegen jedoch noch nicht vor. Zudem bleibt abzuwarten, welche weiteren Änderungen das neue ThürKitaG mit sich bringt, die ebenfalls Auswirkungen auf die Kostenbeteiligung durch die Eltern haben könnten.

Hinsichtlich der zu erwartenden Gesetzesänderung erachtet das Fachamt eine Erhöhung der Elternbeiträge (und damit die Vorlage einer Gebührenkalkulation) für die drei Kindertageseinrichtungen der Stadt Eisenach – auch unter Beachtung des personellen und finanziellen Aufwandes – zum jetzigen Zeitpunkt für nicht sinnvoll.