II. Fragestellung
1. Welche konkreten
Ergebnisse erbrachte die Auswertung an den einzelnen Schulen (Bitte Ergebnisse
den Schulen zuordnen!) und hat es seither weitere Auswertungen gegeben? Wenn
Ja, bitte ebenfalls Ergebnisse anhängen! Wenn Nein, wann erfolgt die nächste
Auswertung?
2. Hat es bei den
Konzessionsnehmern Veränderungen gegeben (Wenn Ja, welche?) und bis wann sind
die Konzessionen gültig?
3. Gab es im
zurückliegenden Schuljahr grundsätzliche und nicht auf der Ebene der Schulen
lösbare Schwierigkeiten und Probleme mit den Essensversorgern, bei denen das
Schulamt tätig werden musste? Wenn Ja, welche?
4. Nehmen im
Schuljahr 2016/2017 nach wie vor alle berechtigten Schulen mit den
Klassenstufen 1 bis 4 am EU-Schulobst- und Gemüseprogramm teil? Wenn Ja, mit
welcher Gesamtschülerzahl? Wenn Nein, welche und warum nicht?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für die Auswertung der Fragen zur Schulessensversorgung hatten die Konzessionsnehmer umfangreiche Unterlagen vorzulegen. Diese waren teilweise unvollständig bzw. eröffneten weiteren Klärungsbedarf. Daraus resultiert eine verlängerte Bearbeitungszeit, wodurch eine abschließende Auswertung erst zur Stadtratssitzung am 15.11.2016 vorgelegt werden kann.
Zu 2.:
Die Dienstleistungskonzessionen gelten für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017. Darüber hinaus können sie zweimal jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden. Folglich haben sich im aktuellen Schuljahr keine Änderungen bei den Konzessionsnehmern gegenüber dem vorherigen Schuljahr ergeben.
Zu 3.:
Beschwerden zum Schulessen waren weder von den teilnehmenden Personen noch den einzelnen Schulen zu verzeichnen gewesen.
Zu 4.:
Alle berechtigten Schulen nehmen mit einer Gesamtschülerzahl von 1.236 Schülern am EU-Schulobst- und Gemüseprogramm teil.