I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 in Höhe von
131.500,00 €.
Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 131.500 € erfolgt mit
Minderausgaben im Deckungskreis 0034 - Offene Hilfen Hilfe zum
Lebensunterhalt in Höhe von 111.000 €
Deckungskreis 0036 - Offene Hilfen Pflegegeld in Höhe von 20.500 €
II. Begründung:
Bei den Leistungen im Deckungskreis 020 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.
Die Planung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer Veränderungen unterliegen.
Darüber hinaus fielen im laufenden Jahr aufgrund von rückwirkenden Einstufungen der Deutschen Rentenversicherung, Fälle aus der Hilfe zum Lebensunterhalt – befristet erwerbsunfähig – in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer dauerhaften Erwerbsminderung.
Im Dezember 2016 erfolgt bereits die Auszahlung für den Monat Januar 2017. Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) 2016 wird eine Regelsatzerhöhung ab dem 01.01.2017 erfolgen. Die Regelsätze steigen in der Regelbedarfsstufe 1 von 404 € auf 409 €, in der Regelbedarfsstufe 2 von 364 € auf 368 €, in der Regelbedarfsstufe 3 von 324 € auf 327 €, in der Regelbedarfsstufe 4 von 306 € auf 311 € in der Regelbedarfsstufe 5 von 270 € auf 291 €.
Im Haushaltsplan wurden unter im Deckungskreis 0020 2.073.000 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 04.10.2016 – bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 1.653.378,07 €.
Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (1.653.378,07 € ¸ 9 Monate = 183.708,67 € pro Monat) ergibt sich hochgerechnet für das Jahr 2016 eine Ausgabe in Höhe von 2.204.504,09 € für den Deckungskreis.
Dies ergibt zum jetzigen Zeitpunkt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 131.500,00 €.
Der überplanmäßige Bedarf besteht in den Haushaltsstellen
41500.781000; 41500.781001; 41500.781002; 41500.782000; 41500.782001;41500.782002.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden zu 100% vom Bund getragen. Die Abrechnung und die Erstattung erfolgt quartalsweise.
Gemäß § 46 a Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erfolgt der 3. Abruf im Jahr vom 15. September bis zum 14. November und der 4. Abruf vom 15. Dezember des jeweiligen Jahres bis 14. Februar des Folgejahres.
Bis auf die Ausgaben für den Monat Dezember 2016 und die Ausgabe für den Monat Januar 2017 (hier erfolgt die Erstattung in 2017) erfolgt die Erstattung der Ausgaben noch in 2016.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über den
Deckungskreis 0034
41010.730100 - Offene Hilfen Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 111.000 €
Deckungskreis 0036
41140.732210 - Offene Hilfen Pflegegeld in Höhe von 20.500 €
Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.