hier: Wegfall der Berichtspflicht zum 31.10. des Jahres
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.09.2016 verzichtet das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auf die Pflicht zur Zwischenberichtserstattung zum 31.10. des Jahres (bezogen auf den Konsolidierungserfolg in laufenden Vollzug zum 01.01. bis 30.09.).
Anderslautende Auflagen in Bescheiden zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten oder zur Gewährung von Bedarfszuweisungen bleiben von dieser neuen Regelung unberührt.
Die Prüfung der Genehmigungsbescheide des HSK und seiner Fortschreibungen sowie der Bescheide über die Bedarfszuweisungen ergab, dass darüber hinaus keine gesonderte Auflage zur Berichtspflicht per 31.10. für Stadt Eisenach erlassen wurde.
In der Dezernentenrunde am 27.09.2016 wurde in diesem Zusammenhang entschieden, dass in analoger Anwendung auf die Berichterstattung an den Stadtrat für den genannten Zeitraum verzichtet wird.
Anlagenverzeichnis
Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 19.09.2016