Betreff
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Eisenach (Marktgebührensatzung), hier: Einbringung
Vorlage
0636-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Eisenach (Marktgebührensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

 


II. Begründung:

 

Die Marktgebührensatzung beinhaltet die Grundsätze der Gebührenerhebung zum Markthandel und einer Flächennutzung anderer Art.

 

Schwerpunkt der Satzungsänderung ist eine Unterteilung der Zeit und Gebühren für die Marktplatznutzung außerhalb des Markthandels. Die bisherige Gebührenerhebung galt nur für eine ganztägige Nutzung.

 

Weitere redaktionelle Änderungen dienen der Vereinfachung im begleitenden Verwaltungshandeln.

 

Die Änderungen der Gebühren (Verwaltungsgebühren) belaufen sich auf einen geringen Umfang (ca. 140 €).

Im Revisionsverfahren zu dem Sächsischen OVG Urteil aus dem Jahr 2001 wies das BVerwG daraufhin, dass im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des komm. Marktbetriebes ein Ertrag für den Haushalt der Gemeinde erzielt werden kann. Die Gebührenregelung darf aber zu keiner unangemessenen Gewinnerzielung führen.

Bei der Berechnung im Rahmen des HSK 2015 wurden die Bewirtschaftungskosten für den Markt den Einnahmen gegenübergestellt.

Die beabsichtigte Gebührenerhöhung würde zu keiner unangemessenen Gewinnerzielung führen.

 

Die Gegenüberstellung des alten und aktualisierten Wortlautes zum Vergleich und der Entwurf eines Fließtextes befinden sich in der Anlage.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Entwurf zur 3. Änderungssatzung (Marktgebührensatzung)

Anlage 2: Entwurf Fließtext Marktgebührensatzung mit Änderungsverlauf