Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 070 des Sozialamtes für Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis
Vorlage
0639-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2016 im Deckungskreis 0070 – Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - in Höhe von 310.000,00 Euro.

Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 310.000,00 Euro erfolgt mit:

 

Minderausgaben im Deckungskreis 059 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - in Höhe von        264.010,00 Euro.

 

42110.791000 Unterbringungskosten                                            185.010.00 Euro

42140.791000 Grundleistungen § 3                                                 49.000,00 Euro

42410.791000 Fahrt- und Reiskosten a.v.E                                    20.000,00 Euro

42410.792000 Fahrt- und Reiskosten i.v.E.                                    10.000,00 Euro

 

und mit Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen

 

41208.255100 Leistungen von Sozialleistungsträgern                  29.740,00 Euro

41208.259100 Rückzahlung gewährter Hilfen                             16.250,00 Euro

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 53 Sozialgesetzbuch XII erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Die sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) beim örtlichen Sozialhilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche Träger der Sozialhilfe.

 

Im Laufe des Jahres 2016 wurden 17 Personen im vollstationären Bereich neu aufgenommen, die sich teilweise als sehr kostenintensiv darstellen.

Unter anderem musste eine suchtkranke Mutter mit ihren Kindern stationär aufgenommen werden. Die Mutter wird seit Februar 2016 vom Sozialamt finanziert (monatlich 4.870,00 Euro) und die Kinder vom Jugendamt.

Ein behinderter erwachsener Mensch wechselte vom häuslichen Bereich in den stationären Bereich, da die Eltern die Betreuung nicht mehr selbst absichern können und sie auf ihre selbständige Lebensführung herangezogen werden (monatlich ab 01.10.16 ca. 2.146,00 €).

Zwei behinderte jugendliche Personen wurden vom Jugendamtsbereich übernommen, da mit vorrangig geistiger Behinderung und Volljährigkeit das Sozialamt in diesen Fällen zuständig wird. Die Summe beträgt anteilig 27.683,00 Euro.

Bei einer anderen Person erhöhte sich der tägliche Betreuungssatz um 20,00 Euro ab 01. 08. 2016 durch tarifliche Anpassung der Gehälter (ca. 3.042,00 Euro jährlich).

Bei 2 weiteren Personen fand ein Wechsel der Einrichtung statt, da die Betreuungsmaßnahmen erhöht oder verändert werden mussten. Notwendig war dabei die Umverlegung in Wohnheime mit zum Teil erhöhten Kostensätzen. Dies macht anteilig ca. 3.592,00 Euro aus.

Auch der jährliche Abschluss von neuen Vergütungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeeinrichtungen trägt in diesem Jahr zur Ausgabenerhöhung wesentlich bei. Die Laufzeit der Verträge beträgt meistens nur noch 1 Jahr, danach wird aufgrund tariflicher Abschlüsse und weiterer Veränderungen neu verhandelt.

(anteilig ca. 36.400,00 Euro jährlich).

Diesen Zugängen stehen 10 Abgänge gegenüber, wobei bei 3 Personen durch erhöhten Pflegebedarf der Wechsel in ein Altenpflegeheim notwendig war und 4 jüngere Personen aufgrund erreichter Ziele der Eingliederung oder auf eigenen Wunsch ins ambulant betreute Wohnen wechseln konnten. 2 Personen haben die Einrichtung auf eigenen Wunsch verlassen. 1 Person ist verstorben.

Je nach Einstiegsmonat erhöhen sich somit die Kosten der Unterbringung im laufenden Jahr auf 226.675,00 Euro.

Außerdem erfolgte bei Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten noch 1 Aufnahme in ein sozialtherapeutisches Wohnheim ab Juli mit monatlich 2.145,00 Euro (fürs laufende Jahr also 10.725,00 Euro).   

Eine Person erhielt erweiterte Hilfen in Form von Autismustherapie. Die Kosten betragen hier jährlich 3.600,00 €.

Weiterhin wurden im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen 18 Personen neu aufgenommen, wo gegen nur 8 Personen ausgeschieden sind. Dies

stellt eine Erhöhung von ca. 69.000,00 Euro.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.