I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die 2. Änderung der Zweckvereinbarung zur
Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im
Industrie- und Gewerbegebiet Kindel der Gemeinde Hörselberg-Hainich durch die
Feuerwehr Eisenach
II. Begründung:
Die
Zweckvereinbarung wurde erstmalig im Jahre 2003 zwischen der Stadt Eisenach und
der Gemeinde Hörselberg(-Hainich) geschlossen.
Mit der 1. Änderungssatzung
im Jahr 2010, erfolgte neben weiterer redaktioneller Änderungen die Anpassung
der Kostenerstattung des § 4 der Zweckvereinbarung, unter Berücksichtigung
einer jährlichen Preissteigerungsrate von 5,5 %.
Mit dem
vorliegenden Entwurf der 2. Änderung der Zweckvereinbarung soll nunmehr erneut
die jährliche Preissteigerungsrate von 5,5 % berücksichtigt und vereinbart
werden. Demnach soll der Betrag für die jährlich zu erstattenden Kosten von
derzeit 7.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro festgesetzt werden.
Bevor eine 2.
Änderung der Zweckvereinbarung (§ 4 Kostenerstattung) in Betracht kommt, wurde
zunächst im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der Oberbürgermeisterin der
Stadt Eisenach, Frau Katja Wolf, und dem Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich,
Herrn Bernhard Bischof, Einigung über die künftige Höhe der Pauschale erzielt
(siehe Anlage 2).
Der Gemeinderat
der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat in seiner Sitzung am 15.09.2016 den
Bürgermeister Herrn Bischof formal beauftragt, eine entsprechende
Änderungsvereinbarung zu unterzeichnen (siehe Anlage 3).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf
der Zweckvereinbarung zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der
Allgemeinen Hilfe im Industrie- und Gewerbegebiet Kindel der Gemeinde
Hörselberg-Hainich durch die Feuerwehr Eisenach
Anlage 2: Schreiben
der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach vom 05.04.2016 an den Bürgermeister
der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Anlage 3: Beschluss
– Nr. 2016/0078 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich