Betreff
Einwohneranfrage - Lutherplatz
Vorlage
EAF-0085/2016
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Fragen zu 1.:

Wie lautet konkret der Stadtratsbeschluss von 1996?

Warum wurde gemäß des Stadtratsbeschlusses, den „Intensionen der Bürgerschaft, eine Wiederbebauung zu unterlassen“, nicht gefolgt?

 

Fragen zu 2:

Wie begründet die Oberbürgermeisterin ihre Ansicht, dass die heutige, bereits abgeschlossene Bebauung den Empfehlungen vor 21 Jahren entspricht?

Warum wurde vor Beginn der Baumaßnahmen zum Planentwurf (vorausgehende Leistungsphase zur Ausführungsplanung) zum Lutherplatz keine Bürgerbeteiligung durchgeführt?

 

Frage zu 3.

Weshalb wurde gegen die vom Stadtrat beschlossene Regelung der Geschäftsordnung, über den Bauantrag zu beraten und zu beschließen, verstoßen?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Auskunft zu einem Stadtratsbeschluss von 1996 kann in der Kürze der Zeit nicht gegeben werden. Die Unterlagen sind bereits archiviert.

Die Verhinderung einer Wiederbebauung mit Gebäuden wurde per Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans und Erwerb der privaten Grundstücksflächen durch die Stadt erreicht.

Die Platzgestaltung als öffentliche Verkehrsfläche stellt mit Verweis auf die Beantwortung unter Nummer 3 keine Bebauung dar.

 

Zu 2.

Der Verzicht auf ein Bürgerbeteiligungsverfahren begründet sich aus der Tatsache, dass zur fristgemäßen Inanspruchnahme von Finanzierungsmitteln des Freistaates für das Reformationsjubiläum hierfür kein ausreichender Zeitkorridor zur Verfügung stand. Darum wurde die Planung in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport ausführlich vorgestellt und diskutiert.

 

Zu 3.

Anlagen des öffentlichen Verkehrs wie der Lutherplatz sind gemäß § 1 Absatz 2 der Thüringer Bauordnung nicht baugenehmigungspflichtig. Damit war ein Bauantrag nicht erforderlich und eine förmliche Befassung des Fachausschusses nicht gegeben.