II. Fragestellung
1. Weshalb wurde die
Stellvertreterstelle nicht mehr mit ausgeschrieben und ist vor diesem
Hintergrund die Eingruppierung in der A 11 gerechtfertigt? Bitte erläutern Sie
den Hintergrund der Eingruppierung und auch ob die Stellvertreterstelle jetzt
unbesetzt bleibt!
2. In welchen
Bereichen werden Lehrkräfte jetzt fort- und weitergebildet?
3. Welche eigenen
Lehrtätigkeiten übernimmt der oder die neue Mitarbeiterin an der VHS und in
welcher Form wird dies das kommende Programm beeinflussen?
4. Welche weiteren Kompetenzen haben nun Eingang in die VHS gefunden und welches sind „für die VHS förderliche Kompetenzen“?
ich beantworte Ihre Anfrage wie
folgt:
Zu 1.:
Eine Beantwortung erfolgte bereits zur Stadtratssitzung am 15. November 2016.
Zu 2.
Die Lehrkräfte sind Honorarkräfte denen die
Fort- und Weiterbildung selbst überlassen wird.
Zu 3.
Eigene Lehrtätigkeiten sind nicht primäre
Aufgabe des hauptberuflichen Personals. Der Programmplanungsprozess ist derzeit
noch nicht abgeschlossen, insofern ist die Frage derzeit nicht hinreichend zu
beantworten.
Zu 4.
Kompetenzeinschätzungen in Bezug auf Mitarbeiter fallen nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates.