Betreff
Überplanmäßige Ausgabe bei der HH-Stelle 90000.845000
Vorlage
0655-HFA/2016
Aktenzeichen
20.2-UEPL-01.2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 90000.845000 Zinsen für Steuererstattungen i.H.v. 65.000 €.

Die Deckung dieser Mehrausgabe ist durch die Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.265000 Zinsen für Steuernachforderungen gewährleistet.

 


II. Begründung

 

Die Verzinsung von Steuererstattungen erfolgt nach § 233 a Abgabenordnung (AO). Maßgebend für die Berechnung ist eine negative Differenz zwischen der Gewerbesteuerfestsetzung auf der Grundlage des aktuellen Gewerbesteuermessbescheides und der bisher festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlung bzw. –veranlagung.

 

Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die Steuer entstanden ist. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 Prozent und sind von dem Tag an zu zahlen, an dem der Zinslauf beginnt (§ 238 AO).

 

Die Steuerfestsetzung durch die Stadt Eisenach ist an die Grundlagenbescheide der jeweiligen Betriebsfinanzämter gebunden.

 

Die Höhe des Differenzbetrages zwischen Veranlagung und Vorauszahlung bzw. bisher festgesetzter Veranlagung sowie der Zeitpunkt der Veranlagung sind nicht steuerbar, so dass bei dieser Haushaltsstelle immer Planabweichungen möglich sind.

 

Im Monat Oktober 2016 sind für zwei Unternehmen geänderte Grundlagenbescheide des Finanzamtes für die Veranlagungsjahre 1998 ff. mit Erstattungsansprüchen ergangen, die wegen der Länge des Zinslaufes (Beginn für das Jahr 1998 am 01.04.2000 mit einer Laufzeit von 199 Monaten) eine Zinshöhe von insgesamt 65.000 € nach sich ziehen.

 

Jede Verzögerung in der Bearbeitung verlängert den Zinslauf und bedingt höhere Erstattungszinsen.