Betreff
Förderung von Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. im Jahr 2017
Vorlage
0662-JHA/2016
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Förderung von Personal- und Sachkosten der Referentin/des Referenten für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. in Form eines Festbetragszuschusses in Höhe von 26.854,95 € für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, insbesondere der Bewilligung der beantragten Einnahme in der Haushaltsstelle 45110.171000 durch das Land und der Ausgabe in der Haushaltsstelle 45110.718000/Deckungskreis 040.


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien Jugendhilfe) SGB VIII, der § 17 (Förderung der Jugendverbandsarbeit) ThürKJHAG und die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“.

Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.

 

Die Jugendverbandsarbeit bietet jungen Menschen beste Grundvoraussetzungen für  Partizipation und Mitbestimmung. In verschiedenen empirischen Untersuchungen wurde herausgearbeitet, dass der Verband als zweites Zuhause, als Hilfe bei bisher nicht gelösten Entwicklungsaufgaben, als Lern- und Übungsfeld für Karrieremuster und von Rollen der institutionalisierten Berufs- und Erwachsenenwelt, als Anbieter von Freizeitmaßnahmen und/ oder als Kontrastprogramm zum Alltag fungieren kann. Nicht zuletzt ist ein ehrenamtliches Engagement als Jugendlicher eine der besten Voraussetzungen für die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben im späteren Erwachsenenalter.

Die Leistungsfähigkeit der verbandlichen Jugendarbeit ist trotzdem entscheidend davon abhängig, dass die meist ehrenamtlich arbeitenden Jugendverbände über zentrale Geschäfts- und Anlaufstellen verfügen, welche die verbandlichen Tätigkeiten in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht planen, koordinieren und weiterentwickeln, demokratische Beteiligungsprozesse gestalten sowie anfallende Verwaltungsaufgaben unterstützen bzw.  selbst wahrnehmen. Mit der ab 01.01.2017 in Kraft tretenden Fortschreibung der Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ wurde diese wichtige Aufgabe der Jugendverbände gestärkt.

 

Der Stadtjugendring Eisenach e.V. ist  für momentan 17 Verbände und Vereine ein Dachverband für die Jugendverbandsarbeit in Eisenach. Er ist seit 1991 als Jugendverband in der Stadt Eisenach tätig und wurde 1993 als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.

Der Stadtjugendring ist damit langjähriger Bestandteil der Jugendverbands- und Jugendarbeit in Eisenach.

 

Mit seiner hauptamtlichen Struktur und durch seinen beschließenden Sitz im Jugendhilfeausschuss der Stadt unterstützt er die Kommunikation zwischen seinen Mitgliedsvereinen und der Stadt sowie die  Bereitstellung bedarfsgerechter, trägerübergreifender  Angebote der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit. 

Für die seit 2007 in Eisenach und Wutha- Farnroda verorteten Bundesprogramme „Vielfalt tut gut“ (bis 2010), „Toleranz fördern“(2011-2014) und des Folgeprogrammes „Demokratie leben !“ ist der Stadtjugendring Träger der Koordinierungsstelle dieser Programme, zeichnet für die Koordination des Jugendforums verantwortlich und engagiert sich gegen politischen Extremismus und Intoleranz. Als Träger für die Maßnahmen der Schuljugendarbeit im Ernst- Abbe- Gymnasium und der Geschwister- Scholl- Schule unterstützt der Stadtjugendring die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule als eine wichtige jugendpolitische Zielstellung.

 

Die beantragte Förderung in Höhe von 26.854,95 wird für Personal- und anteilige Sachkosten für die koordinierende Stelle der Referentin/ des Referenten  für Jugendverbandsarbeit (0,5 VZÄ) benötigt. Die Erfüllung qualitativer Standards der Jugendverbandsarbeit, die zum einen nach § 79 a SGB VIII gesetzlich gefordert wird und zum anderen Voraussetzung für die Zuweisung über die Landesrichtlinie "Örtliche Jugendarbeit" sind,  ist nur mit einer mindestens 20-stündigen Wochenarbeitszeit möglich. Der vorliegende Antrag wurde fristgerecht gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft. 

 

Die Finanzierung der benötigten Ausgaben für den Stadtjugendring 2017 sollen vollständig aus der Zuweisung über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ gedeckt werden. 

Im Rahmen der Förderung über diese Landesrichtlinie muss die Stadt Eisenach mindestens 40 % der Gesamt(bemessungs)ausgaben als kommunalen Anteil erbringen, um die Fördervoraussetzungen nach der Höhe zu erfüllen. Diese Fördervoraussetzung wird mit der Realisierung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung, den bestehenden vertraglichen Bindungen (Leistungsverträge mit freien Trägern) sowie unaufschiebbaren Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen, auch bei der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung, erfüllt.

 

Für das Förderjahr 2017 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über die Landesrichtlinie 233.130,00 € beantragt. In der Regel erfolgte in den letzten Jahren eine Inaussichtstellung für die beantragten Landesfördermittel und eine Teilbewilligung der Summe auch ohne genehmigte Haushaltssatzung. Eine endgültige Bewilligung der Landesmittel für 2017 erfolgt,   wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung  nachgewiesen werden kann. Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45110.171000 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45110.718000 (Deckungskreis 040) jeweils 26.854,95 für die Förderung der Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. vorgesehen. 

 

Um als Jugendhilfeverwaltung flexibel und zeitnah auf den Förderantrag des Stadtjugendring Eisenach e.V.  reagieren zu können, benötigt die Verwaltung die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zu einer Förderung. Eine Förderentscheidung trägt darüber hinaus  zur Rechtssicherheit beim Träger bei.

 

Im Falle einer Entscheidung im Sinne des Beschlussvorschlages wird die Verwaltung dem Stadtjugendring umgehend die Förderung unter Vorbehalt der Bewilligung der Landesfördermittel, zunächst ohne Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung, in Aussicht stellen. 

 

Aus formellen Gründen wird mit der Inaussichtstellung auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragte Maßnahme ab dem 01.01.2017 genehmigt. Die Genehmigung erfolgt mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

 

Erst nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landes-fördermittel wird dem Stadtjugendring durch die Verwaltung unverzüglich der endgültige  Bescheid zugesandt.

Eine Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ in der jeweils gültigen Fassung..

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).