Betreff
18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0665-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach wird beschlossen.


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat die Oberbürgermeisterin in seiner Sitzung am 08.12.15 beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten, die Kernstadt Eisenach in fünf Stadtbezirke zu gliedern und in diesen die Ortsteilverfassung einzuführen sowie gleichzeitig das Verfahren zur Wahl der Mitglieder der Ortsteilräte neu festzulegen. Diesem Beschluss ist die Oberbürgermeisterin mit der Vorlage 0613-StR/2016 zur Stadtratssitzung am 15.11.2016 nachgekommen. In dieser Vorlage wurden sechs neue Ortsteile vorgeschlagen und begründet.

 

In Ergänzung zu der dem Stadtrat am 15.11.2016 vorgelegten Fassung zur Änderung der Hauptsatzung enthielt die dem Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2016 vorgelegte Fassung auch einen Passus zur Aufwandsentschädigung künftiger Ortsteilbürgermeister in den vorgeschlagenen neuen Ortsteilen.

 

 

Bildung von sechs Ortsteilen in der Kernstadt

Die Ortsteilverfassung in den bisherigen neun Ortsteilen hat sich bewährt. Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb dieses erfolgreiche Prinzip nicht auf die Kernstadt ausgeweitet werden sollte.

Die künftigen 15 Ortsteile der Stadt Eisenach haben eine vorberatende Funktion für den Stadtrat und entscheiden über die im Rahmen des Haushaltes der Stadt zur Verfügung gestellten Ortsteilmittel.

Die Stadt und die Ortsteile sind unmittelbare demokratische Bezugspunkte der Eisenacherinnen und Eisenacher. Hier werden Entscheidungsprozesse konkret erlebbar. Die Problemlagen haben einen direkten Bezugspunkt zum alltäglichen Leben der Menschen. An konkreten Sachfragen können Freiräume und Grenzen der Demokratie erlebt werden. Hierzu gehört auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der einzelnen Stadtteile im Rahmen der Stadtentwicklungspolitik.

Die Ortsteilbürgermeister übernehmen eine Scharnierfunktion zwischen Einwohnern und Stadtverwaltung; sie sind die ersten Ansprechpartner vor Ort.

Die Mitglieder der Ortsteilräte unterstützen die Ortsteilbürgermeister in der Arbeit.

In der Vorlage vom 15.11.2016 wurde darauf hingewiesen, dass sowohl über die Anzahl als auch die räumliche Zusammensetzung der neuen Ortsteile diskutiert werden kann. Die Oberbürgermeisterin schlägt die Bildung der Ortsteile Nord, Süd, Ost und West vor, weil sich in diesen Gebieten eine gewisse Entwicklung vollzogen hat. Im Stadtkern befindet sich das historische Zentrum als fünfter Ortsteil. Der sechste Ortsteil Wartenberg berücksichtigt die gesonderte Entwicklung und Bevölkerungszusammensetzung in diesem Gebiet. Darüber hinaus wurden die bestehenden Wahlbezirke zugrunde gelegt.

Insgesamt hat die Oberbürgermeisterin vier verschiedene Modelle zur Diskussion gestellt.

 

 

Änderung des Wahlverfahrens in den Ortsteilen

Die Beratung der Vorlage in den einzelnen Ortsteilen ist erfolgt. Die Ortsteile Berteroda (06.01.17), Neukirchen (11.01.17), Stockhausen (12.01.17), Stregda (06.01.17) und Wartha-Göringen (09.12.16) haben sich für die Änderung des Wahlverfahrens ausgesprochen. Die Ortsteile Hötzelsroda (26.01.17), Madelungen (05.01.17), Stedtfeld (08.12.16) und Neuenhof-Hörschel (12.01.17, 16.02.17, 02.11.17) haben gegen den Änderungsvorschlag votiert.

Somit haben sich die Ortsteile mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass künftig die Wahl der Mitglieder der Ortsteilräte gemeinsam mit der Wahl des Stadtrates und der Ortsteilbürgermeister erfolgt.

Damit stehen die gewählten Mitglieder der jeweiligen Ortsteilräte unmittelbar nach Auszählung der Stimmen am Wahlsonntag bzw. am nächst folgenden Tag fest und eine kontinuierliche Arbeit der Ortsteilräte ist gesichert. Künftig werden keine zeitlichen Lücken von mehreren Monaten bestehen, in denen trotz bestehender Ortsteilverfassung kein Ortsteilrat amtiert. Zudem verringert sich der Verwaltungsaufwand zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in den Ortsteilen.

Die ablehnenden Ortsteile haben zur Begründung ihrer Ablehnung vorgetragen, dass die Einwohnerversammlung den Vorteil der „Spontankandidatur“ haben und somit zusätzliche Mitglieder für die Tätigkeit im Ortsteilrat gewonnen werden können. Dies ist grundsätzlich richtig und wurde im letzten Wahlverfahren auch praktiziert. Allerdings bietet das neue Wahlverfahren die Möglichkeit, dass sie Bewerberinnen und Bewerber langfristig auf die Wahl vorbereiten können. Zudem haben nach dem bisherigen Wahlverfahren in den Einwohnerversammlungen nicht alle Wahlberechtigten die Möglichkeit der Teilnahme (Schicht- oder Montagearbeiter, Kindebetreuung, usw.). Die Wahl der Mitglieder der Ortsteilräte am Wahlsonntag ermöglicht auch die Briefwahl, sodass eine höhere Wahlbeteiligung eintritt und die demokratische Legitimation der Gewählten enorm ansteigt.

Zur Ablehnung des neuen Wahlverfahrens wurde auch begründet, dass am Wahlsonntag im Regelfall die Mitglieder des Ortsteilrates in den Wahlvorständen mitarbeiten, was dann nicht mehr möglich wäre. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Stadtverwaltung die Bildung der Wahlvorstände sicherstellen wird.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Die Änderung des Wahlverfahrens in den Ortsteilen wird zu marginalen Mehrkosten bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen führen (Druckkosten für Wahlscheine). Demgegenüber können erhebliche Kosten durch Vorbereitung und Durchführung der Einwohnerversammlungen eingespart werden (amtliche Bekanntmachung und Einladung, Betriebskosten für Versammlungsräume, Anmietung von Versammlungsräumen, zusätzlicher Personalaufwand).

 

Die Einführung der Ortsteilverfassung in der Kernstadt wird zu folgenden Mehrkosten führen:

Die Ortsteilbürgermeister erhalten entsprechend der Größe der Ortsteile eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 877,50 Euro/Monat (Eisenach-Süd 726,75 Euro). Das führt zu Mehrkosten in Höhe von 61.371 Euro/Jahr.

 

Die Mitglieder der Ortsteilräte erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro. Es werden sechs neue Ortsteile mit jeweils zehn Mitgliedern gewählt. Entsprechend der bisherigen Erfahrung führen die Ortsteile durchschnittlich sieben Sitzungen im Jahr durch. Daraus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 6.300 Euro/Jahr.

 

Zusätzlich wird für den Protokollführer eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 Euro/Sitzung gewährt. Daraus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 420 Euro/Jahr.

 

Alle neu gebildeten Ortsteile erhalten zudem die Investitionspauschale in Höhe von 2.500 Euro/Jahr, woraus sich ein Mehrbedarf in Höhe von 15.000 Euro/Jahr ergibt.

 

Zusätzlich erhält jeder Ortsteil eine jährliche Pauschale in Höhe von 460 Euro für Arbeitseinsätze. Bezogen auf sechs neue Ortsteile würde sich der Ansatz um 2.760 Euro/Jahr erhöhen.

 

Darüber hinaus erhält jeder Ortsteil jährlich einen Betrag in Höhe von 1,50 Euro/Einwohner für repräsentative Aufgaben. Mit Stichtag vom 31.12.17 würde dies bei 36.443 Einwohnern in der Kernstadt ein Betrag von 54.664,50 Euro/Jahr betragen.

 

Insgesamt wird mit einem durchschnittlichen Ansatz in Höhe von rd. 125.500 Euro/Jahr zu rechnen sein.

 

Die finanzielle Bereitstellung der Mittel für die künftigen 15 Ortsteile ist sachgerecht. Gemessen am Gesamthaushaltsvolumen von fast 150 Mio. Euro im Jahre 2017 lässt sich der direkte monetäre Aufwand für die Ortsteile rechnerisch kaum erfassen. Darüber hinaus verteilen sich diese Mittel bezogen auf die einzelnen Ortsteile und Einwohner höchst unterschiedlich.

Madelungen

10,10 Euro

Hötzelsroda

3,69 Euro

Stregda

3,58 Euro

Wartha-Göringen

15,73 Euro

Berteroda

32,33 Euro

Stedtfeld

5,27 Euro

Neukirchen

6,89 Euro

Neuenhof-Hörschel

6,07 Euro

Stockhausen

5,79 Euro

Kernstadt

1,58 Euro

 

 

Inkrafttreten

Die Änderungen der Hauptsatzung zur Umstellung des Wahlsystems in den Ortsteilen werden unmittelbar nach der Ausfertigung und Bekanntmachung wirksam, um rechtzeitig vor den Kommunalwahlen 2019 über eine rechtssichere Grundlage zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu verfügen. Dies schließt die Wahl in den neu zu bildenden Ortsteilen ein.

Die Regelungen der Hauptsatzung zur Bildung der sechs neuen Ortsteile wird hingegen erst zur Jahresmitte 2019 wirksam, wenn die Amtszeit der erstmals zu wählenden Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte wirksam wird.

Das Verfahren und der Wortlaut sind mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung (Stand 15.01.18)

Anlage 2: Straßenverzeichnis

Anlage 3: 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung Fließtext (Stand 15.01.18)