Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2017, hier: Einbringung
Vorlage
0666-StR/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2017 nicht erfüllt werden.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 9.537.377 € im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, woraus allerdings kein Rückschluss auf die tatsächliche Höhe der noch zu bewilligenden Bedarfszuweisung gezogen werden kann. Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung wird zeitnah gestellt.

Von der eingeplanten Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2.792.308 € (2016 = 4.782.698 €) und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 6.745.069 € (2016 = 4.297.038 €) erforderlich.

 

Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2017 inclusive aller Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 13. Dezember 2017.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.            Haushalt der Stadt Eisenach

1.1          Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2017

Haushalt 2016

 

in EUR

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

113.437.580

110.684.126

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

  31.227.330

  33.807.190

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

144.664.910

144.491.316

 

1.2          Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes

 

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 8.201.919 €. Davon entfallen 1.456.850 € auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 6.745.069 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.

 

1.3          Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2017 voraussichtlich 24.400.883 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.417 (Stichtag 31.12.2015) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von rd. 575 €/Einwohner (vgl. 2016 617 €/Einwohner)

 

1.4          Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 720.000 € festgesetzt.

 

1.5          Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

1.6          Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

 

Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.2003 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung sind die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer derzeit wie folgt festgelegt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2017 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.

 

1.7          Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 vom Hundert des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 2.025.070 € betragen.

 

1.8          Entwicklung der Fehlbeträge aus Vorjahren

 

Per 31.12.2015 standen noch Altfehlbeträge mit einem Volumen in Höhe von 9.678.141,71 € zur Finanzierung aus. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 konnte ein weiterer Abbau der Altfehlbeträge aufgrund der finanziellen Lage der Stadt nicht im Ansatz berücksichtigt werden. Die Haushaltsausführung 2016 war und ist jedoch darauf ausgerichtet, einen entsprechenden Betrag hierfür zu erwirtschaften.

Mit dem Haushalt 2017 wird insgesamt ein Betrag in Höhe von 1.382.592 € zur anteiligen Altfehlbetragsdeckung veranschlagt.

 

 

2.            Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1          Gesamtvolumen

 

 

Entwurf 2017

Haushalt 2016

 

in EUR

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

17.475.564

19.060.080

Erfolgsplan im Aufwand

18.122.634

19.538.100

Fehlbetrag

     647.070

     478.020

Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe

  1.307.702

  1.078.252

 

2.2          Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.

 


Anlagenverzeichnis: