Betreff
Überplanmäßige Ausgabe Deckungskreis 47 - Personalkostenzuschüsse an freie Träger
Vorlage
0670-StR/2016
Aktenzeichen
51.3.802
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0047 (Kindertagesstätten – Einrichtungen anderer Träger) in Höhe von insgesamt 190.000,00€, welche den folgenden Haushaltsstellen zugeordnet werden:

46490.718116            50.000,00        Personalkostenzuschuss „Spielkiste“, Diakonia

46490.718120            90.000,00        Personalkostenzuschuss  „Haus Sonnenschein“

AWO AJS gGmbH

46490.718124            50.000,00        Personalkostenzuschuss „Villa Kunterbunt“ Thepra.

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch die Mehreinnahmen in Haushaltsstelle:

46400.171010            190.000,00      Zuweisung des Landes zur Förderung bei der

                                                           Integration von Flüchtlingen.


II. Begründung:

 

Gemäß § 18 Abs. 4 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) hat die zuständige Gemeinde bei Einrichtungen in freier Trägerschaft den durch Elternbeiträge nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten zu übernehmen. Dazu gibt es vertragliche Regelungen mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, wonach die tatsächlichen Personalkosten (Bruttogehalt + Arbeitgeberanteile) des pädagogischen Personals in den Kindertageseinrichtungen in Höhe des festgelegten Mindestpersonalschlüssels nach § 14 Abs. 2 ThürKitaG durch die Stadt Eisenach erstattet werden. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz.

 

Die Mehrausgaben sind insbesondere bedingt durch die Erhöhung der Plätze aufgrund der Integration von Flüchtlingskindern und der damit einhergehenden Erhöhung des Personalschlüssels. Insgesamt wurden 2016 47 Plätze mehr zur Verfügung gestellt als im Vorjahr. Die Refinanzierung der Mehrausgaben ist gedeckt durch die Landeszuweisungen zur Integration von Flüchtlingen, die für die höheren Kosten durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern in den Kindertageseinrichtungen vorgesehen ist.