I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Eine überplanmäßige Ausgabe
im Deckungskreis 0047 (Kindertagesstätten – Einrichtungen anderer Träger) in
Höhe von insgesamt 190.000,00€, welche den folgenden Haushaltsstellen
zugeordnet werden:
46490.718116 50.000,00 Personalkostenzuschuss „Spielkiste“, Diakonia
46490.718120 90.000,00 Personalkostenzuschuss „Haus Sonnenschein“
AWO AJS gGmbH
46490.718124 50.000,00 Personalkostenzuschuss „Villa
Kunterbunt“ Thepra.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch die Mehreinnahmen in
Haushaltsstelle:
46400.171010 190.000,00 Zuweisung des Landes zur Förderung bei der
Integration von Flüchtlingen.
II. Begründung:
Gemäß § 18 Abs. 4 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) hat die zuständige Gemeinde bei Einrichtungen in freier Trägerschaft den durch Elternbeiträge nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten zu übernehmen. Dazu gibt es vertragliche Regelungen mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, wonach die tatsächlichen Personalkosten (Bruttogehalt + Arbeitgeberanteile) des pädagogischen Personals in den Kindertageseinrichtungen in Höhe des festgelegten Mindestpersonalschlüssels nach § 14 Abs. 2 ThürKitaG durch die Stadt Eisenach erstattet werden. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kinderbetreuungsplatz.
Die Mehrausgaben sind insbesondere bedingt durch die Erhöhung der Plätze aufgrund der Integration von Flüchtlingskindern und der damit einhergehenden Erhöhung des Personalschlüssels. Insgesamt wurden 2016 47 Plätze mehr zur Verfügung gestellt als im Vorjahr. Die Refinanzierung der Mehrausgaben ist gedeckt durch die Landeszuweisungen zur Integration von Flüchtlingen, die für die höheren Kosten durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern in den Kindertageseinrichtungen vorgesehen ist.