I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
zur
Finanzierung der bewilligten Jugendhilfeleistungen gem. § 32 SGB VIII eine überplanmäßige
Ausgabe in der Haushalltstelle 45550.770000 (Erziehung in einer Tagesgruppe) in
Höhe von 20.239,00 €.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Minderausgabe in der Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in einer Einrichtung- Tagesgruppe).
II. Begründung
Der Planansatz für 2016 in der
Haushaltsstelle 45550.770000 (Tagesgruppe) erfolgte in Höhe von 267.200,00 €
auf der Grundlage der Erfahrungen vergangener Jahre mit einem Tageskostensatz
von 113,30 € und einer Fallzahl von 7,6 Kindern bei 6 Betreuungstagen pro
Woche. Eine Fallzahlerhöhung um durchschnittlich 0,3 Kinder war mit diesem
Haushaltsansatz bereits geplant.
Tatsächlich wurden unvorhersehbar in diesem
Jahr für durchschnittlich mehr als 8 Kinder Leistungen in einer Tagesgruppe
notwendig, sodass die geplanten Finanzmittel nicht ausreichend sind.
Auf diese Leistung zur Erziehung in einer
Tagesgruppe besteht nach §§ 27, 32 SGB VIII ein gesetzlicher Anspruch der
Personensorgeberechtigten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Eisenach.
Für die geplanten Mittel in der
Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in Einrichtungen-
Tagesgruppe) wurde die volle Auslastung dieses Leistungsangebots, auf das
ebenfalls nach § 35 a SGB VIII ein gesetzlicher Anspruch besteht, mit 6 Plätzen
bei einem Tageskostensatz von 154,68 € zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung
von weiteren notwendigen Annexleistungen entspricht dies einer Plansumme von
rund 256.160,00 € .
Tatsächlich erfolgte in diesem Jahr bisher
eine durchschnittliche Leistungsgewährung für 4,3 Kinder (aktuell 5), sodass
die verbleibenden Finanzmittel in dieser Haushaltsstelle nach Abzug der og.
überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2016 ausreichend sind.