Betreff
Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 45550.770000 - Erziehung in einer Tagesgruppe
Vorlage
0676-HFA/2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

zur Finanzierung der bewilligten Jugendhilfeleistungen gem. § 32 SGB VIII eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushalltstelle 45550.770000 (Erziehung in einer Tagesgruppe) in Höhe von 20.239,00 €.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Minderausgabe in der Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in einer Einrichtung- Tagesgruppe).


II. Begründung

 

Der Planansatz für 2016 in der Haushaltsstelle 45550.770000 (Tagesgruppe) erfolgte in Höhe von 267.200,00 € auf der Grundlage der Erfahrungen vergangener Jahre mit einem Tageskostensatz von 113,30 € und einer Fallzahl von 7,6 Kindern bei 6 Betreuungstagen pro Woche. Eine Fallzahlerhöhung um durchschnittlich 0,3 Kinder war mit diesem Haushaltsansatz bereits geplant.

 

Tatsächlich wurden unvorhersehbar in diesem Jahr für durchschnittlich mehr als 8 Kinder Leistungen in einer Tagesgruppe notwendig, sodass die geplanten Finanzmittel nicht ausreichend sind.

 

Auf diese Leistung zur Erziehung in einer Tagesgruppe besteht nach §§ 27, 32 SGB VIII ein gesetzlicher Anspruch der Personensorgeberechtigten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Eisenach.

 

Für die geplanten Mittel in der Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in Einrichtungen- Tagesgruppe) wurde die volle Auslastung dieses Leistungsangebots, auf das ebenfalls nach § 35 a SGB VIII ein gesetzlicher Anspruch besteht, mit 6 Plätzen bei einem Tageskostensatz von 154,68 € zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung von weiteren notwendigen Annexleistungen entspricht dies einer Plansumme von rund 256.160,00 € .

 

Tatsächlich erfolgte in diesem Jahr bisher eine durchschnittliche Leistungsgewährung für 4,3 Kinder (aktuell 5), sodass die verbleibenden Finanzmittel in dieser Haushaltsstelle nach Abzug der og. überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2016 ausreichend sind.