Betreff
Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe im Deckungskreis 0042 - Kostenerstattung an andere Träger
Vorlage
0682-HFA/2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

zur Finanzierung der gesetzlichen Ansprüche auf Kostenerstattung gem. §§ 89 ff SGB VIII eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0042 (Kostenerstattung an andere Träger) in Höhe von 40.010,00 €, welche der Haushaltsstelle 45570.672000 (Kostenerstattung Heimerziehung) zugeordnet wird.

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Minderausgabe in der Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in einer Einrichtung-Tagesgruppe).

 


II. Begründung

 

Der Planansatz für 2016 in den Haushaltsstellen des Deckungskreises (Dkr) 0042 erfolgte in Höhe von 682.600,00 € auf der Grundlage der Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre unter Berücksichtigung bereits bekannter Einzelfälle.

 

Durch Umzüge von Sorgeberechtigten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur örtlichen Zuständigkeit für die Leistungserbringung der Jugendhilfe wurden bisher Kostenerstattungsansprüche an andere Träger gem. §§ 89 ff SGB VIII in Höhe von insgesamt 505.422,05 € fällig.

 

Vor allem übersteigt der tatsächliche Finanzbedarf die Plansummen in folgenden Haushaltsstellen dieses Deckungskreises:

 

·         Zur Planung für die Haushaltsstelle 45570.672000 (Kostenerstattung Heimerziehung) wurden für 2016 u.a. zwei bereits bekannte Kostenfälle mit einer Summe von 100.000,00 € innerhalb der Plansumme von 200.000,00 € berücksichtigt. Bei diesen beiden Fällen konnte die örtliche Zuständigkeit und damit die gerechtfertigte Kostenerstattung und die anschließende Abrechnung erst nach mehr als einem Jahr vom erstattungsberechtigten Jugendamt abschließend geklärt und bearbeitet werden. Die tatsächliche Rechnungslegung dieses Jugendamtes ergab einen Finanzierungsbetrag von rund 132.000,00 €, sodass aus diesem Grund die Plansumme um 32.000,00 € überschritten wurde. Die weiteren Kostenerstattungen dieser Haushaltsstelle entsprechen in Anzahl und Summe etwa denen vergangener Haushaltsjahre.

·         Aufgrund nicht planbarer Einzelfälle (bisher insgesamt vier) ist auch in der Haushaltsstelle 46600.67200 (Kostenerstattung Eingliederungshilfe) die Plansumme in Höhe von 17.000,00 € (ausreichend für ca. 1 Fall) auf ein Anordnungssoll von 60.358,42 € gestiegen.

 

Dieser Aufwuchs an Finanzbedarf ist insgesamt innerhalb des DKr nicht mehr zu decken, sodass diese überplanmäßige Ausgabe zwingend erforderlich ist.

 

In den verbleibenden Haushaltsstellen dieses Deckungskreises entspricht das bis Jahresende errechnete Anordnungssoll etwa der Planung, wobei bereits Finanzbedarfsdeckungen innerhalb des Deckungskreises bei der Hochrechnung berücksichtigt wurden.

 

Für die geplanten Mittel in der Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in Einrichtungen- Tagesgruppe) wurde die volle Auslastung dieses Leistungsangebots, auf das ebenfalls nach § 35 a SGB VIII ein gesetzlicher Anspruch besteht, mit 6 Plätzen bei einem Tageskostensatz von 154,68 € zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung von weiteren notwendigen Annexleistungen entspricht dies einer Plansumme von rund 256.160,00 € .

 

Tatsächlich erfolgte in diesem Jahr bisher eine durchschnittliche Leistungsgewährung für 4,3 Kinder, sodass die verbleibenden Finanzmittel in dieser Haushaltsstelle nach Abzug der beantragten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 ausreichend sind.