I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
zur Finanzierung der gesetzlichen Ansprüche auf Kostenerstattung gem. §§
89 ff SGB VIII eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0042
(Kostenerstattung an andere Träger) in Höhe von 40.010,00 €, welche der
Haushaltsstelle 45570.672000 (Kostenerstattung
Heimerziehung) zugeordnet wird.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Minderausgabe in der
Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in einer
Einrichtung-Tagesgruppe).
II. Begründung
Der Planansatz für 2016 in den
Haushaltsstellen des Deckungskreises (Dkr) 0042 erfolgte in Höhe von 682.600,00
€ auf der Grundlage der Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre unter
Berücksichtigung bereits bekannter Einzelfälle.
Durch Umzüge von Sorgeberechtigten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur örtlichen Zuständigkeit für die Leistungserbringung der Jugendhilfe wurden bisher Kostenerstattungsansprüche an andere Träger gem. §§ 89 ff SGB VIII in Höhe von insgesamt 505.422,05 € fällig.
Vor allem übersteigt der tatsächliche
Finanzbedarf die Plansummen in folgenden Haushaltsstellen dieses Deckungskreises:
·
Zur
Planung für die Haushaltsstelle 45570.672000
(Kostenerstattung Heimerziehung) wurden für 2016 u.a. zwei bereits bekannte
Kostenfälle mit einer Summe von 100.000,00 € innerhalb der Plansumme von
200.000,00 € berücksichtigt. Bei diesen beiden Fällen konnte die örtliche
Zuständigkeit und damit die gerechtfertigte Kostenerstattung und die
anschließende Abrechnung erst nach mehr als einem Jahr vom
erstattungsberechtigten Jugendamt abschließend geklärt und bearbeitet werden.
Die tatsächliche Rechnungslegung dieses Jugendamtes ergab einen
Finanzierungsbetrag von rund 132.000,00 €, sodass aus diesem Grund die
Plansumme um 32.000,00 € überschritten wurde. Die weiteren Kostenerstattungen
dieser Haushaltsstelle entsprechen in Anzahl und Summe etwa denen vergangener
Haushaltsjahre.
·
Aufgrund
nicht planbarer Einzelfälle (bisher insgesamt vier) ist auch in der
Haushaltsstelle 46600.67200
(Kostenerstattung Eingliederungshilfe) die Plansumme in Höhe von 17.000,00
€ (ausreichend für ca. 1 Fall) auf ein Anordnungssoll von 60.358,42 €
gestiegen.
Dieser Aufwuchs an Finanzbedarf ist insgesamt
innerhalb des DKr nicht mehr zu decken, sodass diese überplanmäßige Ausgabe
zwingend erforderlich ist.
In den verbleibenden Haushaltsstellen dieses
Deckungskreises entspricht das bis Jahresende errechnete Anordnungssoll etwa
der Planung, wobei bereits Finanzbedarfsdeckungen innerhalb des Deckungskreises
bei der Hochrechnung berücksichtigt wurden.
Für die geplanten Mittel in der
Haushaltsstelle 45600.770000 (Eingliederungshilfe in Einrichtungen-
Tagesgruppe) wurde die volle Auslastung dieses Leistungsangebots, auf das
ebenfalls nach § 35 a SGB VIII ein gesetzlicher Anspruch besteht, mit 6 Plätzen
bei einem Tageskostensatz von 154,68 € zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung
von weiteren notwendigen Annexleistungen entspricht dies einer Plansumme von
rund 256.160,00 € .
Tatsächlich erfolgte in diesem Jahr bisher eine durchschnittliche Leistungsgewährung für 4,3 Kinder, sodass die verbleibenden Finanzmittel in dieser Haushaltsstelle nach Abzug der beantragten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 ausreichend sind.