Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe zur Herstellung der Straßenentwässerung Kapellenstr.11
Vorlage
0685-HFA/2016
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die außerplanmäßige Ausgabe zur Herstellung der Entwässerung der Zufahrtsstraße Kapellenstraße Nr. 11 mit einer geschätzten Planungs- und Bausumme von 25.000 €,

welche über Mittel aus der die HH-Stelle 63000.96000.983100 – Umlage TAVEE für innerörtliche Investitionen – gedeckt wird.


II. Begründung

 

Die Herstellung einer neuen Entwässerungseinrichtung zur Oberflächenentwässerung der Zufahrtsstraße zur Kapellenstraße Nr. 11 (ca. 150 m²) – im vorliegenden Fall eines Pumpensumpfes mit zugehöriger Pumpe und Druckleitung- ist erforderlich, um das anfallende Oberflächenwasser schadlos dem öffentlichen Tiefkanal zuzuführen und die bisher bei Starkregen auftretende massive Überflutung des unterhalb liegenden Grundstückes zu verhindern.

Es gibt keine funktionierende Entwässerung der Straße. Eine Lösung zur Durchleitung des anfallenden Regenwassers über Grundstücke Dritter konnte trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden. Der bisher am Haus und Grundstück Nr. 11 verursachte Schaden durch das hineinströmende Oberflächenwasser zwingt die Stadt zum Handeln. Für den Grundstückseigentümer ist diese Belastung unvertretbar und sofortige Abhilfe ist die Pflichtaufgabe der Stadt.

Die juristische Prüfung hat ergeben, dass die Stadt im vorliegenden Fall Schadenverursacher ist und es keine Alternative zur sofortigen Abhilfe gibt.

 

Als einzig derzeit gangbare Lösung erweist sich die Errichtung eines Straßenablaufes, dessen gesammeltes Wasser mittels Pumpe nach oben in die Kapellenstraße in den Abwasserkanal befördert wird. Die dafür erforderlichen Kosten wurden einschließlich Vorbereitung, Stromanschluss und Errichtung der Anlage selbst auf 25.000 € geschätzt.

 

Zu diesem Zweck ist die Ausgabehaushaltstelle 63000.960520 -Kapellenstraße in genannter Höhe einzurichten und deren Deckung erforderlich. Die Mittel können aus der HH-Stelle 63000.983100 – Umlage an TAVEE für innerörtliche Investitionen- bereitgestellt werden. Der in dieser Haushaltsstelle geplante Ansatz für den ZOB/Schillerstraße wird direkt über die HH-Stelle Tor zur Stadt mit 100%-iger Deckung vom Land finanziert und braucht entsprechend nicht mehr vorgehalten zu werden. Die entsprechende Freigabe dieser HH-Stelle ist beantragt.

 

Es wird gebeten, dem Deckungsvorschlag in Höhe von 25.000 € zuzustimmen, um größere Schadenersatzforderungen von der Stadt abzuwenden und der Pflichtaufgabe zur Entsorgung des Oberflächenwassers von öffentlichen Straßen gerecht zu werden.