I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die außerplanmäßige Ausgabe
zur Herstellung der Entwässerung der Zufahrtsstraße Kapellenstraße Nr. 11 mit
einer geschätzten Planungs- und Bausumme von 25.000 €,
welche über Mittel aus der die HH-Stelle 63000.96000.983100 – Umlage TAVEE für innerörtliche Investitionen – gedeckt wird.
II. Begründung
Die Herstellung einer neuen Entwässerungseinrichtung zur
Oberflächenentwässerung der Zufahrtsstraße zur Kapellenstraße Nr. 11 (ca. 150
m²) – im vorliegenden Fall eines Pumpensumpfes mit zugehöriger Pumpe und
Druckleitung- ist erforderlich, um das anfallende Oberflächenwasser schadlos
dem öffentlichen Tiefkanal zuzuführen und die bisher bei Starkregen auftretende
massive Überflutung des unterhalb liegenden Grundstückes zu verhindern.
Es gibt keine funktionierende Entwässerung der Straße. Eine Lösung zur
Durchleitung des anfallenden Regenwassers über Grundstücke Dritter konnte trotz
aller Bemühungen nicht erreicht werden. Der bisher am Haus und Grundstück Nr.
11 verursachte Schaden durch das hineinströmende Oberflächenwasser zwingt die
Stadt zum Handeln. Für den Grundstückseigentümer ist diese Belastung
unvertretbar und sofortige Abhilfe ist die Pflichtaufgabe der Stadt.
Die juristische Prüfung hat ergeben, dass die Stadt im vorliegenden Fall
Schadenverursacher ist und es keine Alternative zur sofortigen Abhilfe gibt.
Als einzig derzeit gangbare Lösung erweist sich die Errichtung eines
Straßenablaufes, dessen gesammeltes Wasser mittels Pumpe nach oben in die
Kapellenstraße in den Abwasserkanal befördert wird. Die dafür erforderlichen
Kosten wurden einschließlich Vorbereitung, Stromanschluss und Errichtung der
Anlage selbst auf 25.000 € geschätzt.
Zu diesem Zweck ist die Ausgabehaushaltstelle 63000.960520
-Kapellenstraße in genannter Höhe einzurichten und deren Deckung erforderlich.
Die Mittel können aus der HH-Stelle 63000.983100 – Umlage an TAVEE für
innerörtliche Investitionen- bereitgestellt werden. Der in dieser
Haushaltsstelle geplante Ansatz für den ZOB/Schillerstraße wird direkt über die
HH-Stelle Tor zur Stadt mit 100%-iger Deckung vom Land finanziert und braucht
entsprechend nicht mehr vorgehalten zu werden. Die entsprechende Freigabe
dieser HH-Stelle ist beantragt.
Es wird gebeten, dem Deckungsvorschlag in Höhe von 25.000 € zuzustimmen, um größere Schadenersatzforderungen von der
Stadt abzuwenden und der Pflichtaufgabe zur Entsorgung des Oberflächenwassers
von öffentlichen Straßen gerecht zu werden.