Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Betriebskostenbeteiligung
Vorlage
AF-0290/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie war es rechtlich möglich, die Sportvereine bereits mit Schreiben vom 27.08.2013 eine Nutzungsvereinbarung vom 01.09.2014 bis 10.07.2015 unterzeichnen zu lassen mit dem Hinweis auf die „anteilmäßige Betriebskostenbeteiligung ab 01.01.2014“, obgleich diese zum Zeitpunkt des Schreibens weder endverhandelt noch unterzeichnet war? (Unterzeichnung der Vereinbarung 21.11.2013)

2.      Wie können diese von Dr. Möller genannten 31.000 € die Einnahmen aus drei Jahren sein, da die Vereinbarung nur für zwei Jahre Nutzungsvereinbarung (01.09.2014 bis 01.09.2016) Gültigkeit besaß?

3.      Besteht die Möglichkeit, mir diese „Berechnung“ der Oberbürgermeisterin für 2014 im Zusammenhang mit der „Rechnung“ des Bürgermeisters vom November 2016 (für 3 Jahre) zu erläutern? (Wenn ja, bitte diese Erläuterung beifügen.)

4.      Wie viel wurde im Zeitraum der Kostenbeteiligung auf der Grundlage der Vereinbarung und entsprechend der mit den Sportvereinen geschlossenen jährlichen Nutzungsvereinbarungen in Euro eingenommen und wie viel muss unter Anerkennung der Eigenleistungen von drei Sportvereinen ausgezahlt werden und woher werden diese Zahlungen entnommen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:  

Bei dem entsprechenden Passus in den Nutzungsverträgen handelt es sich um eine Vorabinformation. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass es sich um eine Ankündigung dem Grunde nach und nicht der Höhe nach handelt.

 

Zu 2:  

Insgesamt sind hier die drei nachfolgend aufgeführten Abrechnungszyklen angesprochen:

2. Halbjahr des Schuljahres 2013/2014, Schuljahr 2014/2015 und Schuljahr 2015/2016

 

Zu 3:  

In der Beantwortung der Anfrage 0095/2016 wurde ausgeführt, dass 22.394,00 € als Kostenbeteiligung von den Vereinen vereinnahmt wurde und 19.984,86 € als Sonderzahlung von Vereinen, von denen für das Jahr 2014 5.299,00 €  angerechnet wurden.

Dies bedeutet, dass zwei Vereine im Jahr 2014 mit diesem Betrag für die Fenstererneuerung in der Jahnhalle in Höhe von 19.984,86 € in Vorleistung gegangen sind und jährlich eine Verrechnung mit den zu zahlenden Betriebskosten erfolgte.

Ein weiterer Verein hat die Wärmedämmung im Dach der Jahnhalle im Jahr 2013 in Eigenregie durchgeführt, hier wurden 13.308,96 € in Ansatz gebracht, gem. Angebot einer einschlägigen Firma.

 

Demzufolge ist hier der Betrag von 22.394,00 € zzgl. der bei den drei Vereinen angerechneten Aufwendungen zu betrachten.

 

Im ersten Abrechnungszyklus handelte es sich nur um ein anteiliges Jahr (2. Schulhalbjahr), bei der Beantwortung Ihrer Anfrage (Anfrage richtete sich nach dem Kalenderjahr) wurde jedoch der Zeitraum von Anfang bis Ende des Kalenderjahres berücksichtigt.

 

Da es sich hier durchaus um eine vielschichtige Zusammenstellung handelt, biete ich Ihnen auch gerne an, diese mit dem Amt für Tiefbau und Grünflächen vor Ort zu besprechen und Einblick in die umfangreichen Unterlagen zu nehmen.

 

Zu 4:

Wie bereits in der Pressemitteilung mitgeteilt, werden an die Vereine ca. 31.000,00 € zurückgezahlt, genau 30.795,00 €. Weiterhin werden die 19.984,86 € für die Fenstererneuerung an die beiden Vereine zurückgezahlt und 6.136,38 € an den anderen Verein für die Materialien der Wärmedämmung, Arbeitsleistung der Mitglieder des Vereins kann nicht erstattet werden. Mithin werden 56.856,24 € an die Vereine zurückbezahlt. Diese Mittel werden aus dem Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes genommen, da dort auch die Einnahmen vereinnahmt worden sind.