I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die
Mehrausgabe im Deckungskreis 0075 in Höhe von 200.000 €.
Die
Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000,00 € erfolgt über
Minderausgaben im Deckungskreis 0059 – Besondere Hilfen Asylbewerberleistungen
–
HH-Stelle 42140.792000 200.000,00 €.
II. Begründung:
Gemäß § 6 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sind Träger für die Leistungen nach dem SGB II die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, soweit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, die Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie für die Leistungen nach § 28, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger).
Aufgrund von erhöhten Ausgaben bei Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnungsbeschaffungskosten, Erstausstattung Wohnung, Mietkautionen macht sich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000 € erforderlich.
Diese erhöhten Ausgaben resultieren aus dem schnelleren Wechsel von Asylbewerbern aus dem Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in den Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II).
Hinzu kommen die Zuzüge von anerkannten Flüchtlingen aus anderen Gebietskörperschaften in die Stadt Eisenach.
Jobcenter Eisenach – Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) –
Berichtsmonat Oktober 2016
01 02 03 04 05 06 07 08 09 10
eLB 2.641 2.663 2.671 2.664 2.696 2.698 2.737 2.751 2.689 2.612
dav. Flucht /
Asyl 85 87 113 142 183 198 260 301 321 322
Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0075 8.575.000 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand: 30.11.2016 – 8.573.270,81 €.
Im Monat November betrugen die täglich abgebuchten Ausgaben bei der Erstausstattung, bei den Umzugskosten, der Kaution und den Kosten der Unterkunft insgesamt 197.200 €.
Aufgrund des weiteren Zuzuges und des weiteren Wechsels aus dem AsylbLG in das SGB II, ist davon auszugehen, dass noch Ausgaben im Monat Dezember in Höhe von 200.000 € erforderlich sind.
Die Deckung erfolgt daher aus Minderausgaben im Deckungskreis – Besondere Hilfen Asylbewerberleistungen – in der Höhe von 200.000 € aus der Haushaltsstelle 42140.792000.
Die überplanmäßige Ausgabe unterliegt der Dringlichkeit, damit die Zahlungen entsprechend der Fälligkeit im Dezember sofort gebucht und überwiesen werden können.
Eine Aufschiebbarkeit der Leistungen ist nicht möglich.
Der überplanmäßige Bedarf besteht in den Haushaltsstellen
48200.691000; 48200.691100; 48200.693000.
Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.