Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Bauliche Veränderungen am neuen ZOB
Vorlage
AF-0291/2016
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Hat es Veränderungen an den Bauplänen auf dem Areal des Busbahnhofes seit seiner Vorstellung gegeben? Wenn Ja, welche?

2.       Warum hat es Änderungen gegeben?

3.       Welche Veränderungen wird dies für die Anwohner der Bahnhofstraße 33 hinsichtlich der Parkflächen hinter dem Haus zur Folge haben?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Seit dem Feststellungsentwurf Stand Mai 2015 bis zur Ausführungsplanung, die derzeit baulich umgesetzt wird, gab es hinsichtlich der Lage der Fahrbahnränder und der Fahrbahnbreiten keine Veränderungen.

 

Zu 2.:

Die Planung der Parkierungsanlagen für Fahrräder erfolgte bezüglich der Anzahl entsprechend Bedarfsermittlung für Fahrradparker vom 24.08.2015. Gegenüber dem Feststellungsentwurf mit linear bzw. in Reihen aufgestellten Anlehnbügeln hat sich in der Ausführungsplanung lediglich teilweise die Wahl der Form der Aufstellung (Anordnung in einer kreisförmigen Aufstellung) geändert. Der hierfür benötigte Platzbedarf ist jedoch in etwa als gleich einzuschätzen. Die Aufstellung aller Fahrradparker erfolgt jedoch auf Nebenflächen, die sich in der Größe und Abgrenzung (auch zu Privatgrundstücken) nicht geändert haben – s. Punkt 1.

 

Die geplante Zufahrt hinter den Gebäuden der Bahnhofstraße bis zur Hausnummer 33 war schon immer mit einer Breite von 3,00 m in Asphalt geplant und wird auch in dieser Breite gebaut. Diese Zufahrt befindet sich auf einem Grundstück der Stadt Eisenach, für das vor Jahren Grunderwerb getätigt wurde. Jetzige Privatgrundstücke werden nicht berührt.

 

Zu 3.:

Da bei der Baumaßnahme keinerlei Anlagen auf Privatgrundstücken errichtet werden (weder Fahrradparker noch Zufahrt hinter den Gebäuden), bewirkt die Baumaßnahme keinerlei Veränderung hinsichtlich der Parkflächen auf dem Privatgrundstück hinter dem Haus Bahnhofstraße 33. Die Erschließung der Parkflächen erfolgt bis zur Grundstücksgrenze wie mit den Grundstückseigentümern abgestimmt über die geplante Zufahrtsstraße hinter den Gebäuden.