II. Fragestellung
1. Nimmt die SWG zur
Erfüllung ihrer Aufgaben wohnungspolitische Förderprogramme in Anspruch oder
ist das in Zukunft beabsichtigt? Wenn Nein, warum?
2. Bis wann soll das
Wohnraumentwicklungskonzept fertiggestellt werden und werden sich hieraus auch
administrative Handlungsmöglichkeiten für den Stadtrat gegenüber der SWG
ergeben? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum?
3. Welche
Möglichkeiten gibt es für den Stadtrat, unabhängig vom Aufsichtsrat die
Wohnungspolitik der SWG zu beeinflussen?
4. Teilt die Oberbürgermeisterin inzwischen die Einschätzung einiger Bürger, dass generell als auch bei der SWG kein ausreichender Wohnraum ab 90qm und solcher, der den Richtlinien für die Kostenübernahme durch das Jobcenter entspricht, vorhanden ist? Wenn Nein, warum?
ich beantworte Ihre Anfrage wie
folgt:
Zu 1.
Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der SWG mbH wird wie folgt auf diese Frage geantwortet:
Momentan nimmt die SWG keine Fördermittel für den Wohnungsbau in Anspruch außer KfW-Mittel. Auf Grund der derzeitigen Konditionen ist es auch nicht beabsichtigt wohnungspolitische Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.
Zu 2.
Das Wohnraumentwicklungskonzept soll noch 2016 beauftragt werden und
wird wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
sein. Es ist davon auszugehen, dass die Fertigstellung 2017 erfolgt. Das
Konzept selbst wird als informelle Planung keine Rechtsbindung entfalten
können, womöglich wird aber nach Selbstbindungsbeschluss des Stadtrates über
das Konzept im Rahmen kommunalparlamentarischer Willensbildung eine
Einflussnahme auf die wohnungspolitische Ausrichtung der Gesellschaft bewirkt.
Zu 3.
Die Stadt Eisenach kann als Gesellschafterin der SWG dieser im Rahmen
des Gesellschaftszweckes unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit strategische
Ziele vorgeben.
Zu 4.
Bisher konnten alle Anfragen zeitnah, d.h. innerhalb von 6 Monaten
befriedigt werden.
Die Nachfrage nach großen Wohnungen ist in Eisenach selten. Mehr werden
1-3 Raum-Wohnungen nachgefragt.
Angebotene Wohnungen von dieser Große entsprechen in der Regel der Richtlinie über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Probleme gibt es meist nur bei Wohnungen bis 60 qm.