Betreff
Einwohneranfrage - Hundesteuer
Vorlage
EAF-0092/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie viele nicht ordnungsgemäß angemeldete Hunde wurden durch das privatwirtschaftliche Unternehmen im Jahr 2016 erfasst, um die in der Begründung genannte Steuergerechtigkeit gegenüber Hundehaltern zu erreichen, die ihre Hunde ordnungsgemäß anmeldeten?

2.      Wie hoch waren die Einnahmen durch die Hundehalter, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet hatten und durch das Unternehmen erfasst wurden?

3.      Wie hoch waren die Einnahmen durch die Erhöhung der Hundesteuer in 2016?

4.      In welcher Höhe beliefen sich die Verwaltungskosten zur Änderung der Satzung und zur Änderung der Gebührenbescheide?

5.      Wie hoch waren die Kosten für das privatwirtschaftliche Unternehmen?

6.      Wird das privatwirtschaftliche Unternehmen auch im Jahr 2017 die Aufgabe zur Erfassung von Hundehaltern, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß anmeldeten, wahrnehmen?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Im Jahr 2016 war zwar geplant eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen, dies ist allerdings nicht erfolgt. Die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme wird derzeit vorbereitet und soll im Laufe des Jahres 2017 erfolgen.

 

Zu 2.

Verweis auf die Antwort zur Frage 1

 

Zu 3.

Die Hundesteuer wurde im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 nicht erhöht.

 

Zu 4.

Für das Jahr 2016 wurde keine Satzungsänderung bezüglich einer Erhöhung der Hundesteuersätze beschlossen. Im Jahr 2016 wurden keine Steuerbescheide an alle Steuerpflichtigen verschickt. Zusätzliche Verwaltungskosten sind nicht angefallen.

 

Zu 5.

Im Jahr 2016 sind keine Kosten für den Einsatz eines privatwirtschaftlichen Unternehmens angefallen.

 

Zu 6.

Wie unter 1. bereits dargestellt, wird im Laufe des Jahres 2017 ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet der Stadt Eisenach durchführen.