Betreff
Einwohneranfrage - Wartburgallee
Vorlage
EAF-0093/2017
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Fragen zu 1.:

1.      Warum wurde seitens der Stadtverwaltung, wie im KAG vorgeschrieben, keine öffentliche Veranstaltung über das Vorhaben durchgeführt?

2.      Wie war es den Betroffenen möglich, vor Beginn der Maßnahme dazu Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen?

 

Fragen zu 2.:

1.      Wie wurde/wird dieser nicht unerhebliche Nutzen für die Allgemeinheit angemessen bei der Kostenbeteiligung der Anlieger berücksichtigt?

2.      Wie hoch wird der % - Anteil anhand der Straßenausbaubeitragssatzung an den Gesamtkosten der Maßnahme für die Beitragspflichtigen sein?

 

Frage zu 3.:

1.      Ist durch die Oberbürgermeisterin vorgesehen, über diese Möglichkeit der Beitragserhebung mit dem Stadtrat über eine Änderung der Satzung zu beraten?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Beantwortung Frage 1, Nr. 1

Die Durchführung einer öffentlichen Versammlung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Im Falle der Wartburgallee wurden aufgrund der Komplexität des Themas, der unterschiedlichen Fälle der Grundstückseigentümer und der großen Anzahl der betroffenen Beitragspflichtigen ausdrücklich darauf gesetzt, die betroffenen Beitragspflichtigen in individuellen Gesprächen die Baumaßnahme zu erläutern. Dies ermöglichte es, ganz gezielt auf die spezifischen Fragen und Anliegen einzugehen.

 

Beantwortung Frage 1, Nr. 2

Die Betroffenen hatten ausreichend Gelegenheit, sich über den Umfang und die Art der Baumaßnahmen zu informieren und Vorschläge einzubringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Maßnahme erfolgte in den zwei Eisenacher Tageszeitungen am 04.08.2015, also etwa ein ¾ Jahr vor Baubeginn des 1. Bauabschnitts mit den Hinweisen auf die Sprechzeiten im Tiefbauamt und im Amt für Stadtentwicklung.

Am 27.10.2015 wurde der Abschnittsbildungsbeschluss in beiden Tageszeitungen bekannt gemacht.  

Weiterhin wurden am 07.05.2016 in einem halbseitigen Zeitungsartikel zehn Baumaßnahmen in der Stadt vorgestellt, unter anderem auch die Maßnahme in der Wartburgallee. Nochmals wurde am 21.06.2016 über den Baubeginn des 1. Bauabschnittes am 20.06.2016 in der TA berichtet.

Es gab also auf Grund der mehrmaligen Veröffentlichungen ausreichend Gelegenheit zur Information und Stellungnahme. Auskünfte zur Satzung und Beitragserhebung können auch jetzt noch bis zur Bescheiderteilung und darüber hinaus eingeholt werden.

 

Beantwortung Frage 2, Nr. 1

Bei der Wartburgallee handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) der Stadt Eisenach. Die Kostenbeteiligung der Anlieger und der Allgemeinheit regelt § 6 Abs.3 der SAB.  

 

Beantwortung Frage 2, Nr. 2

In der Wartburgallee wurden die Gehwege und die Straßenbeleuchtung erneuert. Für Gehwege sieht § 6 Abs. 3 SAB an Hauptverkehrsstraßen einen Anteil der Allgemeinheit von 40 % und der Anlieger von 60 % vor.

Für die Beleuchtung sieht § 6 Abs. 3 SAB an Hauptverkehrsstraßen einen Anteil der Allgemeinheit von 60 % und der Anlieger von 40 % vor.

 

Beantwortung Frage 3

Die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen ist bürokratisch aufwendiger und birgt eine Reihe von Rechtsunsicherheiten, zumal wenn, wie in Eisenach, bereits seit 1995 über das ganze Stadtgebiet verteilt einmalige Beiträge erhoben wurden:

 

·         Die rechtssichere Festlegung eines Abrechnungsgebietes wird bei wiederkehrenden Beiträgen wesentlich schwieriger, weil es größer ist

·         Die Rechtfertigung eines besonderen Vorteils ist nicht mehr vermittelbar, für den größten Teil der Beiträge gibt es keine Gegenleistung (Es wäre möglich, dass Eigentümer 20 Jahre lang bezahlen, aber die Straße vor ihrem Grundstück in einem schlechten Zustand verbleibt).

·         Die Eigentümer von Grundstücken, welche schon zu einmaligen Beiträgen herangezogen wurden, müssten aufwendig ausgezahlt oder verrechnet werden.

·         Der Verwaltungsaufwand ist bei wiederkehrenden Beiträgen ungleich höher, da ein Vielfaches der bisherigen Bescheide erstellt werden müsste, woraus folgt, dass die Möglichkeit besteht, auch ein Vielfaches an Widersprüchen und Klagen zu erhalten.

 

Die Form der wiederkehrenden Beiträge ist eher für kleinere Gemeinden/Dörfer gedacht, die ein überschaubares Siedlungsgebiet aufweisen und in sich abgegrenzt sind. Darunter fällt die Stadt Eisenach nicht.