Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Tierheim
Vorlage
AF-0296/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Auf welche finanziellen Vorgaben stützt sich die Stadt bei der Berechnung der Fundtierversorgung?

2.      Gibt es Seitens der Verwaltung Überlegungen, die Kastration von freilebenden Katzen in den haushälterischen Zuschuss für das Tierheim mit aufzunehmen?

3.      Gibt es zwischen dem Verein und der Stadt Gespräche zur erfolgreichen Umsetzung des Tierschutzes vor Ort, wenn nicht, warum? Wenn ja, wie weit werden Mitarbeiter bzw. der Verein in die Gespräche bzw. Verträge mit einbezogen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Der Verein erhält jährlich eine Pauschale in Höhe von 0,50 Euro pro Einwohner. Damit zahlt die Stadt genau den Betrag, der ursprünglich gemeinsam vom Thüringer Innenministerium und vom Thüringer Sozialministerium im Jahre 1999 empfohlen wurde. Auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hatte damals 1 DM pro Einwohner vorgeschlagen.

Im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung hatte das Land den Betrag auf 0,3113 Euro pro Einwohner gesenkt. Genau diesen Betrag hat Eisenach seitdem vom Land erhalten, um die gesetzliche Aufgabe erfüllen zu können. Obwohl das Land den Geldbetrag deutlich gesenkt hat, hat die Stadt Eisenach die Pauschale nicht verringert, sondern bei 0,50 Euro pro Einwohner gelassen.

Im Haushalt der Stadt ist außerdem eine 0,75-Personalstelle eingeplant, um die Betreuung der Fundtiere abzusichern und damit auch das Tierheim tatkräftig zu unterstützen. Die Stadt Eisenach trägt für diese Teilzeitstelle die Personalkosten.

Die Stadt Eisenach kommt zudem für die Kosten auf, damit tote Tiere ordentlich entsorgt werden können. Auch das ist eine gesetzliche Aufgabe, die der Tierschutzverein für die Stadt übernommen hat.

Für das Haushaltsjahr 2017 und entsprechend des Vertrages mit dem Tierschutzverein zahlt die Stadt eine Kostenerstattung von insgesamt 22.153,32 €. Hinzu kommen die Personalkosten der o. a. Stelle in Höhe von ca.       30.000,00 €.   

 

In Summe sind dies 52.153,32 €. Ausgehend von der Bevölkerungszahl der Stadt Eisenach von 42.417 Einwohnern zum 31.12.2015 (Angabe des Landesamtes für Statistik) zahlt die Stadt somit ca. 1,23 € pro Einwohner!

 

Zu 2.

Ein Zuschuss an das Tierheim für die Kastration freilaufender Katzen ist nicht geplant.

Die Stadtverwaltung Eisenach prüft aber derzeit, ob zum Schutz von freilebenden Katzen zur Verhütung von Schmerzen, Leid oder Schäden eine Katzenschutzverordnung erlassen werden sollte. In dieser werden dann auch Regelungen zur Unfruchtbarmachung von freilaufenden Katzen getroffen. Die Finanzierung der Unfruchtbarmachung der freilaufenden Katzen ist hierbei noch offen. Ggf. können im Falle des Erlasses einer Katzenschutzverordnung Zuschüsse beim Land beantragt werden, daneben sollten aber auch Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu 3.

Anfang März gibt es ein Gespräch zwischen dem Vorsitzenden des Tierschutzvereines und der Oberbürgermeisterin zu Finanzierung des Tierheims, bei dem auch die Umsetzung des Tierschutzes thematisiert wird.