II. Fragestellung
1.
Auf
welche finanziellen Vorgaben stützt sich die Stadt bei der Berechnung der
Fundtierversorgung?
2.
Gibt es
Seitens der Verwaltung Überlegungen, die Kastration von freilebenden Katzen in
den haushälterischen Zuschuss für das Tierheim mit aufzunehmen?
3.
Gibt es
zwischen dem Verein und der Stadt Gespräche zur erfolgreichen Umsetzung des
Tierschutzes vor Ort, wenn nicht, warum? Wenn ja, wie weit werden Mitarbeiter
bzw. der Verein in die Gespräche bzw. Verträge mit einbezogen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie
folgt:
Zu 1.
Der Verein erhält jährlich eine Pauschale in
Höhe von 0,50 Euro pro Einwohner. Damit zahlt die Stadt genau den Betrag, der
ursprünglich gemeinsam vom Thüringer Innenministerium und vom Thüringer
Sozialministerium im Jahre 1999 empfohlen wurde. Auch der Gemeinde- und
Städtebund Thüringen hatte damals 1 DM pro Einwohner vorgeschlagen.
Im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung
hatte das Land den Betrag auf 0,3113 Euro pro Einwohner gesenkt. Genau diesen
Betrag hat Eisenach seitdem vom Land erhalten, um die gesetzliche Aufgabe
erfüllen zu können. Obwohl das Land den Geldbetrag deutlich gesenkt hat, hat
die Stadt Eisenach die Pauschale nicht verringert, sondern bei 0,50 Euro pro
Einwohner gelassen.
Im Haushalt der Stadt ist außerdem eine
0,75-Personalstelle eingeplant, um die Betreuung der Fundtiere abzusichern und
damit auch das Tierheim tatkräftig zu
unterstützen. Die Stadt Eisenach trägt für diese Teilzeitstelle die
Personalkosten.
Die Stadt Eisenach kommt zudem für die
Kosten auf, damit tote Tiere ordentlich entsorgt werden können. Auch das ist
eine gesetzliche Aufgabe, die der Tierschutzverein für die Stadt übernommen
hat.
Für das Haushaltsjahr 2017 und entsprechend
des Vertrages mit dem Tierschutzverein zahlt die Stadt eine
Kostenerstattung von insgesamt 22.153,32 €. Hinzu kommen die Personalkosten der
o. a. Stelle in Höhe von ca. 30.000,00
€.
In Summe sind dies 52.153,32 €. Ausgehend
von der Bevölkerungszahl der Stadt Eisenach von 42.417 Einwohnern zum
31.12.2015 (Angabe des Landesamtes für Statistik) zahlt die Stadt somit ca. 1,23 € pro Einwohner!
Zu 2.
Ein Zuschuss an das Tierheim für die
Kastration freilaufender Katzen ist nicht geplant.
Die Stadtverwaltung Eisenach prüft aber
derzeit, ob zum Schutz von freilebenden Katzen zur Verhütung von Schmerzen,
Leid oder Schäden eine Katzenschutzverordnung erlassen werden sollte. In dieser
werden dann auch Regelungen zur Unfruchtbarmachung von freilaufenden Katzen
getroffen. Die Finanzierung der Unfruchtbarmachung der freilaufenden Katzen ist
hierbei noch offen. Ggf. können im Falle des Erlasses einer Katzenschutzverordnung
Zuschüsse beim Land beantragt werden, daneben sollten aber auch Eigenmittel zur
Verfügung gestellt werden.
Zu 3.
Anfang März gibt es ein Gespräch zwischen
dem Vorsitzenden des Tierschutzvereines und der Oberbürgermeisterin zu
Finanzierung des Tierheims, bei dem auch die Umsetzung des Tierschutzes
thematisiert wird.