Betreff
Abschluss einer Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung und zum Betrieb des Landestheaters Eisenach in der Kulturstiftung Meiningen und der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2017 bis 2024, hier: Aufhebung des Beschlusspunktes 3
Vorlage
0711-StR/2017
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Punkt 3 des Stadtratsbeschlusses Nr. StR/0385/2016 vom 14.06.2016 (Haushaltsvorbehalt) wird aufgehoben. Die übrigen Beschlusspunkte bleiben unberührt.

 


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr.: StR/0385/2016 den Verträgen zur Finanzierung des Landestheaters Eisenach und der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für den Zeitraum 2017 – 2024 unter Vorbehalt eines in Kraft getretenen Haushaltes zugestimmt.

 

Die Stadt Eisenach sah sich auf Grund der Haushaltslage und zur Erfüllung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht in der Lage die Theaterverträge zwischen den Trägern des Landestheaters Eisenach und den künftigen Trägern des Orchesters „Thüringenphilharmonie Gotha/Eisenach“ ohne Haushaltsvorbehalt zu unterzeichnen.

 

Mit Schreiben vom 15.12.2016 hat das Thüringer Ministerium des Inneren der Thüringer Staatskanzlei mitgeteilt, dass der Abschluss solcher Finanzierungsvereinbarungen grundsätzlich möglich ist, wenn die Kommune zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eine in Kraft getretene Haushaltssatzung hat und die diesbezüglichen Ausgaben in der Finanzplanung und im Haushaltssicherungskonzept entsprechend dargestellt sind und die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen dazu erteilt wurden. Auf das als Anlage beigefügte Schreiben wird insoweit verwiesen.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 06.09.2016 amtlich bekannt gemacht und ist damit rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Der städtische Zuschuss für das Landestheater Eisenach die künftige Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach sind in der dem Haushalt 2016 als Anlage beigefügten Finanzplanung 2016 – 2019 in Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro enthalten und damit auch in der 3. Fortschreibung des HSK berücksichtigt. Die 3. Fortschreibung des HSK wurde mit Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 29.06.2016 genehmigt.

 

Die Oberbürgermeisterin hat aufgrund dieser vorliegenden Stellungnahme des Thüringer Ministeriums des Innern im Dezember 2016 die Verträge zur Finanzierung des Landestheaters Eisenach und der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach unterzeichnet. Beschlusspunkt 3 des Beschlusses des Stadtrates vom 14.06.2016 kann somit aufgehoben werden.