I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Punkt 3 des Stadtratsbeschlusses Nr. StR/0385/2016 vom 14.06.2016
(Haushaltsvorbehalt) wird aufgehoben. Die übrigen Beschlusspunkte bleiben
unberührt.
II. Begründung:
Der Stadtrat hat
mit Beschluss-Nr.: StR/0385/2016 den Verträgen zur Finanzierung des
Landestheaters Eisenach und der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für den
Zeitraum 2017 – 2024 unter Vorbehalt eines in Kraft getretenen Haushaltes
zugestimmt.
Die Stadt
Eisenach sah sich auf Grund der Haushaltslage und zur Erfüllung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht in der Lage die Theaterverträge
zwischen den Trägern des Landestheaters Eisenach und den künftigen Trägern des
Orchesters „Thüringenphilharmonie Gotha/Eisenach“ ohne Haushaltsvorbehalt zu
unterzeichnen.
Mit Schreiben vom
15.12.2016 hat das Thüringer Ministerium des Inneren der Thüringer
Staatskanzlei mitgeteilt, dass der Abschluss solcher
Finanzierungsvereinbarungen grundsätzlich möglich ist, wenn die Kommune zum
Zeitpunkt der Unterzeichnung eine in Kraft getretene Haushaltssatzung hat und
die diesbezüglichen Ausgaben in der Finanzplanung und im
Haushaltssicherungskonzept entsprechend dargestellt sind und die
rechtsaufsichtlichen Genehmigungen dazu erteilt wurden. Auf das als Anlage
beigefügte Schreiben wird insoweit verwiesen.
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 06.09.2016 amtlich bekannt
gemacht und ist damit rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Der
städtische Zuschuss für das Landestheater Eisenach die künftige Thüringen
Philharmonie Gotha-Eisenach sind in der dem Haushalt 2016 als Anlage
beigefügten Finanzplanung 2016 – 2019 in Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro
enthalten und damit auch in der 3. Fortschreibung des HSK berücksichtigt. Die
3. Fortschreibung des HSK wurde mit Bescheid des Thüringer
Landesverwaltungsamtes vom 29.06.2016 genehmigt.
Die Oberbürgermeisterin hat aufgrund dieser vorliegenden Stellungnahme des Thüringer Ministeriums des Innern im Dezember 2016 die Verträge zur Finanzierung des Landestheaters Eisenach und der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach unterzeichnet. Beschlusspunkt 3 des Beschlusses des Stadtrates vom 14.06.2016 kann somit aufgehoben werden.