Sachverhalt:
Am 27. September 2016 veröffentlichten die Netzbetreiber
TenneT und TransnetBW die aktuellen Pläne für die Starkstromtrasse SuedLink.
Daraus geht hervor, dass auch Westthüringen einschließlich der Stadt Eisenach
von den neu geplanten Trassenkorridoren für die Erdkabelleitungen betroffen
ist.
Durch SuedLink soll eine leistungsstarke Nord-Süd-Verbindung geschaffen
werden, um die durch Offshore-Windräder in der Nord- und Ostsee produzierte
Energie nach Süddeutschland zu transportieren. Die Leitungen werden
als Erdkabel in der Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Technologie (HGÜ) errichtet. Die SuedLink-Trasse besteht aus
den beiden Verbindungen von Brunsbüttel
nach Großgartach und von Wilster nach Grafenrheinfeld.
Im Rahmen eines frühzeitigen, informellen
Beteiligungsverfahrens konnten bis zum 29. November 2016 betroffene Kommunen
und die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen zu den vorgelegten
Vorschlägen für die Trassenkorridore abgeben.
Die Stadt Eisenach hat diese Möglichkeit genutzt, um
frühzeitig auf die Planungen Einfluss zu nehmen. Die Stadt spricht sich in der
Stellungnahme grundsätzlich gegen einen möglichen Trassenverlauf der
SuedLink-Leitung durch das Stadtgebiet Eisenachs aus. Betroffen von den
Planungen wären insbesondere die nördlichen und westlichen Ortsteile, die
ohnehin durch diverse Infrastruktur (110- und 380-kV-Leitungen, Ferngasleitungen, Bundesautobahn 4 mit 2
Anschlussstellen) stark vorbelastet sind.
In die Erarbeitung der Stellungnahme der Stadt wurden die
entsprechenden Fachämter und Behörden einbezogen, um Bedenken gegen das
Vorhaben fachlich unterlegen zu können. Außerdem wurden alle Ortsteile um eine
Zuarbeit gebeten. Die Stellungnahme wurde den Vorhabenträgern TenneT und
TransnetBW fristgerecht zugeleitet.
Die Stadt Eisenach unterstützt weiterhin
eine enge fachliche und politische Zusammenarbeit und ein gemeinsames Vorgehen
mit den anderen betroffenen Landkreisen in Westthüringen. Die Bildung eines
Bündnisses zur Wahrung der regionalen Interessen der betroffenen
Gebietskörperschaften wird befürwortet.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Stellungnahme der Stadt Eisenach vom 28.11.2016