Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Gebietsreform
Vorlage
AF-0297/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Fragen stellte der Innenminister und welche Antworten gab die Oberbürgermeisterin im „Namen der Stadt“? (Bitte den konkreten Wortlaut angeben.)

2.      Auf welchen Intensionen/Erkenntnissen beruhen die unterschiedlichen Aussagen der Oberbürgermeisterin hinsichtlich der bei der Stadt zu verbleibenden Aufgaben innerhalb von 9 Tagen?

3.      Wie sind die unterschiedlichen Aussagen der Oberbürgermeisterin und des Bürgermeisters zum Status der Stadt zu beurteilen/zu werten? (Anm.: Ich unterstütze ausdrücklich die Aussage des Bürgermeisters.)

4.      Mit welchen Gremium des Stadtrates wurden sowohl der Inhalt des Schreibens an den Innenminister, das im „Namen der Stadt“ verfasst wurde, als auch die in der Presse getätigten Aussagen der Oberbürgermeisterin abgestimmt/beschlossen und aus welchem Grund weichen diese vom Zwischenbericht und dem gefassten Stadtratsbeschluss ab?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Das TMIK hat auf das vom Landtag beschlossene Vorschaltgesetz und die darin enthaltenen grds. Zielstellungen verwiesen. Danach ist den Gemeinden und Städten bis 31.10.17 die Möglichkeit der freiwilligen Neugliederung zu geben. Darüber hinaus sollen Ober- und Mittelzentren durch Eingliederungen gestärkt werden. Jede neu gegliederte Gemeinde soll so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines Zentralen Ortes übernehmen kann.

Um zu vermeiden, dass in der Freiwilligkeitsphase bis 31.10.17 einzelne Gemeinden neu gegliedert werden und später die Zielstellung der Stärkung von Ober- und Mittelzentren gefährdet wird, wurde die Oberbürgermeisterin gebeten, mitzuteilen, inwieweit eine solche Gefährdung im Einzelfall begründet werden kann.

 

Zu 2.:

Unterschiedliche Aussagen liegen nicht vor.

Nach derzeitigem Stand der Kenntnisse werden die Aufgaben des Sozialamtes und des Jugendamtes weitestgehend auf den Wartburgkreis zur Erledigung in seiner Verantwortung übergehen. Für die Stadt Eisenach muss aber klar sein, dass die Ämter mit Sitz in der Stadt Eisenach verbleiben.

 

Zu 3.:

Unterschiedliche Aussagen liegen nicht vor.

 

Zu 4.:

Der Inhalt des Antwortschreibens an das TMIK wurde im Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt. Die Mitglieder des Ausschusses haben ihre Zustimmung zum Inhalt signalisiert. Die bisherige Beschlusslage des Stadtrates gibt der Oberbürgermeisterin den Arbeitsauftrag, die Rückkreisung in den Wartburgkreis vorzubereiten. Eine Beschlusslage zu Eingemeindungen gibt es derzeit nicht. Insoweit kann es keine, wie von der Fragestellerin behauptete, abweichende Position der Oberbürgermeisterin sowohl zum Zwischenbericht als auch zu Stadtratsbeschlüssen geben.