Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Umwidmung eines Wegeabschnittes in Stregda
Vorlage
AF-0298/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum fand das Schlichtungsgespräch der Oberbürgermeisterin ohne die betroffene Familie statt und begründet sich die Ankündigung, einen Zaun zu errichten, auf das Ergebnis des einseitigen Gesprächs zum Zwecke der „Schlichtung“?

2.      Warum lehnte die Stadt das Angebot der Abtretung ab?

3.      Welche Konsequenzen sind auch für die anderen Hauseigentümer zu erwarten, wenn die Grundstücke (Wege) von privat erworben werden?

4.      Welche Konsequenzen sind daraus abzuleiten bzw. wie wird dieser noch immer vorhandene Missstand seitens der Stadt beurteilt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Durch die Oberbürgermeisterin wurde im Haupt- und Finanzausschuss darüber informiert, dass die betroffenen Grundstücksnachbarn um ein persönliches Gespräch gebeten haben, welchem ich auch nachgekommen bin. Es handelte sich ausdrücklich nicht um ein förmliches Schlichtungsverfahren. Die Verwaltung befand sich bereits im Jahre 2015 im Kontakt mit der anderen Familie. Es war also nachvollziehbar, nun auch die andere Familie persönlich zu sprechen.

 

Zu 2:

Der Bauträger hat seinerzeit die Parzellierung der Grundstücke entsprechend vorgenommen und Verkehrsflächen, hier konkret die Wohnwege, zum Teil an Private veräußert. Die Abtretung der Grundstücke an die Stadt Eisenach sichert noch keine öffentliche Widmung. Eine Verkehrsfläche soll öffentlich gewidmet werden, damit der Gemeingebrauch an dieser Fläche möglich ist. Hier handelt es sich jedoch lediglich um Zugänge zu einzelnen privaten Grundstücken. Ein Interesse der Allgemeinheit kann hier nicht impliziert werden. Zudem richtet sich die Widmung von Verkehrsflächen nach der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers. Eine Kommune wird sich nicht dauerhaft Aufwendungen aussetzen, für die sie nicht verpflichtet ist.

 

Zu 3:

Die Grundstückseigentümer haben vom Bauträger entsprechendes Bauland erworben, zu denen auch die Wegebereiche gehören. Somit haben sie einen Anteil an den Verkehrsflächen erworben, sind Eigentümer geworden und damit verkehrssicherungspflichtig.

 

Zu 4:

Die Stadt Eisenach hat in der Vergangenheit die Regelungen der seinerzeit selbständigen Gemeinden übernommen. Die Bauträger haben die Erschließung der Baugebiete vorgenommen und die Veräußerung der Grundstücke eigenverantwortlich vorgenommen. Einen Einfluss, was ein Bauträger verkauft und zu welchen Preis, hat die Stadt nicht.

Zukünftig ist bei solchen Maßnahmen seitens der Stadt auf entsprechende Parzellierungen zu achten. Verkehrsflächen sind als solche klar erkennbar darzustellen, wobei noch immer Unterscheidungen zwischen künftigen öffentlichen Straßen und Grundstückszuwegungen vorzunehmen sind. Denn diese werden auch weiterhin nicht in die Baulast der Stadt übernommen.