Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Fehlendes Geländer Treppe Kartausgarten zur Rückseite Wandelhalle
Vorlage
AF-0302/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum wurden seinerzeit bei der Neugestaltung der Freifläche vor der Rückseite der Wandelhalle und der Neuanlage der Treppen keine Geländer angebracht?

2.      Besteht die Absicht, in Umsetzung der DIN-Norm nachträglich noch Geländer anzubringen. Falls die Antwort nein lautet, was sind die Gründe dafür?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Es handelt sich hier um eine historische Parkanlage, welche unter Denkmalschutz steht. Für die Gestaltung der Freianlagen mit den einzelnen Pflanzbereichen und auch der Anordnung der Natursteinstufen und Stützwände liegt eine Baugenehmigung vor, welche keinerlei Geländer ausweist.

 

Die angeführte DIN 18065 betrifft Regelungen und Anforderungen für Treppen in und an Gebäuden. Sie ist daher hier nicht anzuwenden.