Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Finanzielle Folgen durch Einführung von Stadtteilräten
Vorlage
AF-0305/2017
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Ortsteile haben sich bislang konkret und mit welchen Begründungen gegen die Einführung der Stadtteilräte ausgesprochen?

2.      Mit welchen Mehrkosten rechnet die Oberbürgermeisterin durch die Einführung der Stadtteilräte bzw. trifft aus Sicht der Oberbürgermeisterin die Einschätzung von Herrn Nennstiel zu?

3.      Kann die Oberbürgermeisterin den Ortsteilen zusichern, dass die Budgets beibehalten werden? Wenn Nein, warum nicht?

4.      Ist für die Oberbürgermeisterin vorstellbar, den sog. Doppelortsteilen (Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen) auch das doppelte Budget zur Verfügung zu stellen? Wenn Ja, ab wann? Wenn Nein, warum nicht?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Die 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach enthält zwei Regelungskreise; zum einen die Umstellung des Wahlverfahrens der Ortsteilräte und zum anderen die Einführung des Ortsteilrechtes in der Kernstadt. Eine Empfehlung können die Ortsteilräte nur zur Frage des Wahlverfahrens aussprechen, weil nur diese Neuregelung Auswirkungen auf das bestehende Ortsteilrecht hat.

Ausweichlich der zum Stichtag 26.01.17 vorliegenden Protokolle haben die Ortsteilräte Madelungen und Stedtfeld die Vorlage insgesamt abgelehnt. Eine Begründung liegt von beiden Ortsteilräten nicht vor. Die Ortsteilräte von Wartha-Göringen, Stregda, Neukirchen, Berteroda und Stockhausen stimmen dem zukünftigen Wahlverfahren in den Ortsteilen zu. Die Empfehlungen der Ortsteilräte von Hötzelsroda und Neuenhof-Hörschel stehen noch aus.

 

Zu 2:

Bevor eine zuverlässige Prognose zu fiskalischen Auswirkungen angestellt wird, ist zunächst die politische Grundsatzentscheidung zur Anzahl der Ortsteilräte in der Kernstadt zu treffen.

 

Zu 3:

Eine solche Zusicherung kann die Oberbürgermeisterin nicht geben, weil dies in die gesetzliche Entscheidungskompetenz des Stadtrates eingreifen würde. Die Oberbürgermeisterin kann allenfalls wie bisher dem Stadtrat mit der Vorlage des Haushaltsentwurfes den Vorschlag unterbreiten, die Mittel nicht zu kürzen.

 

Zu 4:

Ja. Aber auch hierüber entscheidet der Stadtrat.

Für den Haushalt 2017 hat die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag gestellt, der einstimmig vom Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen wird.