I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das
Aufsichtsratsmitglied der Sportbad Eisenach GmbH (SEG), Herrn Daniel Wernicke,
wird gemäß § 9 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung
Herr/Frau ………………………
bestellt.
II. Begründung:
Mit Schreiben (E-Mail) vom 13.02.2017 hat Herr Daniel Wernicke sein Mandat im Aufsichtsrat der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) zurückgegeben.
Gem. § 9 Abs. 8 i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der SEG muss der Nachfolger für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) durch den Stadtrat bestellt werden.
Gem. § 9 Abs. 2 werden die Mitglieder dabei unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse im Stadtrat bestellt.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung der SPD-Fraktion zu.