Betreff
Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2010
Vorlage
0328-JHA/2010
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit erhalten in der angegebenen Höhe und für den angegebenen Förderzeitraum Inaussichtstellungen für eine Förderung:

1.      Verein der Freunde und Förderer des Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Elisabeth- Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2010 in Höhe von 7.120,00 €

2.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe - Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2010 in Höhe von 6.800,00 €

3.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 2. Staatlichen Regelschule “Oststadtschule” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2010 in Höhe von 4.000,00 €

4.      Förderverein Goetheschule e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 4. Staatlichen Regelschule “Johann Wolfgang v. Goethe” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2010  in Höhe von 2.430,00 €

5.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule “Geschwister- Scholl” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2010 in Höhe von 4.960,00 €

6.      Kreissportbund Eisenach e.V. – Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6. Staatlichen Regelschule “Wartburgschule” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2010 in Höhe von 2.690,00 €.

 

Die Erteilung der Bescheide an die aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit  in der angegebenen Höhe erfolgt erst unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, insbesondere der Bewilligung der beantragten Ausgabe in der Haushaltsstelle 45150.71830/ Deckungskreis 040.

Um den Fortbestand der geförderten Projekte nicht zu gefährden, erhalten die Träger zunächst maximal 50 % der in Aussicht gestellten Summen als Abschlagszahlungen. Weitere Abschlagszahlungen sind abhängig zu machen von der vollständigen Bewilligung der beantragten Landesmittel für die Schuljugendarbeit aus der Richtlinie ‚Örtliche Jugendförderung‘.


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die §§ 16,17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung” und die städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

Aus rechtlichen Gründen kann eine Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses und die Erteilung von Bescheiden für diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2010 noch nicht erfolgen.

Die Träger benötigen unaufschiebbar Sicherheit für die Planung des Schuljahres 2010/11 und eine Förderung, insbesondere für die Finanzierung von bereits durchgeführten Maßnahmen im laufenden Schuljahr 2009/ 2010.  

 

Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis zum 31.12.2009 für das gesamte Kalenderjahr 2010 gestellt. Damit ist gewährleistet, daß die Maßnahmeträger und Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen Planungsspielraum über drei berührte Schulhalbjahre haben. 

Die Anträge wurden nach Maßgabe der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” und der Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft.

Für die Durchführung der Maßnahmen wurde das Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt hergestellt.

 

Unter Berücksichtigung der geplanten finanziellen Mittel und um die  Gleichbehandlung der geförderten Träger von Schuljugendarbeit zu gewährleisten, wurden die ursprünglichen Antragssummen aller Träger prozentual einheitlich (ca.19,9 %) auf die in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen Förderhöhen (Inaussichtstellungen) gekürzt. Damit ist eine Gesamtförder-summe in Höhe von 28.000,00 €  für die Schuljugendarbeit in Eisenach möglich.

 

Für das Förderjahr 2010 wurden der Stadt Eisenach über die Richtlinie "Örtliche Jugendför-derung" vom Land 192.393,00 € in Aussicht gestellt. Ein Teilbewilligungsbescheid für diese Mittel in Höhe von 67.223,20 € liegt bereits vor. Eine endgültige Bewilligung dieser Landesmittel für 2010 erfolgt erst nach Vorliegen aller Fördervoraussetzungen. 

Von den in Aussicht gestellten Landesmitteln sind im städtischen Haushaltsplan 28.000 € Einnahmen in der Haushaltsstelle 45150.17110 für die Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit geplant. Ausgabeseitig sind die Mittel für diesen Förderbereich in gleicher Höhe in der Haushaltsstelle 45150.71830 (Deckungskreis 040) geplant. 

 

In Anbetracht der vorläufigen Haushaltsführung sollen die Träger über maximal mögliche Förderhöhen informiert werden (Inaussichtstellungen). In Anpassung an die bereits erfolgte Teilbewilligung von Landesmitteln aus der Richtlinie ‚Örtliche Jugendförderung‘ sollen den Trägern Abschlagszahlungen in Höhe von 50% der in Aussicht gestellten Mittel (insgesamt 14.000,00 €) ermöglicht werden, um den Fortbestand von bereits begonnenen und bisher geförderten Projekte nicht zu gefährden. Damit ist gewährleistet, daß die Träger bis zur eventuellen Förderzusage zumindest teilweise in der Lage sind, ihren gegebenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

 

Die Ausreichung weiterer Mittel für diese Maßnahmen im zweiten Halbjahr 2010 ist abhängig von der Bewilligung weiterer Landesmittel.

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und der Bewilligung weiterer Landesmittel werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.

Eine Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

Um den Trägern für den Einsatz der Fördermittel einen weiteren, eigenen  Spielraum zu ermöglichen,  soll bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

 

Aufstellung der Antrags- und Inaussichtstellungen für die Schuljugendarbeit 2010